
Erbschaft & Schenkung
Steuerlich tragfähige Bewertung als Gegengutachten zum vereinfachten Ertragswertverfahren des Finanzamts.
Was wir liefern
Steuerlich tragfähige Unternehmensbewertung als Alternative zum vereinfachten Ertragswertverfahren des Finanzamts — nach IDW S 1 i.d.F. 2026, mit plausibilisierter Planung statt pauschalem Multiplikator.
Das Surion® Versprechen
Das Problem
Vereinfachtes Ertragswertverfahren klingt einfach, kann aber für den Mandanten sehr teuer werden.
Bei Erbschaft und Schenkung von Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen kann der Wert in der Regel über das vereinfachte Ertragswertverfahren an (§§ 199 ff. BewG) angesetzt werden. Das Verfahren rechnet pauschal: Es multipliziert den Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre mit dem gesetzlich fixierten Faktor 13,75 (§ 203 BewG) — ohne Rücksicht auf Branchenrisiko, Konjunktur oder Zukunftsaussichten.
Die Folgen
Überbewertung und künstlich hohe Steuerlast.
Bei einem Betrieb mit stabiler Ertragslage führt das zu vertretbaren Werten. Bei sinkender Ertragstendenz, stark schwankenden Gewinnen oder personenbezogener Wertschöpfung überbewertet die reine Rückschau den Betrieb systematisch — und Sie zahlen Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf eine Bemessungsgrundlage, die der tatsächliche Unternehmenswert nicht trägt. Das Gesetz selbst zieht hier eine Grenze: Das vereinfachte Verfahren ist nicht anzuwenden, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG).
DIe Lösung
Eine Unternehmensbewertung, die vor dem Finanzamt stand hält.
Der Hebel liegt beim Steuerpflichtigen: Der gemeine Wert kann statt über das Pauschalverfahren über ein individuelles Gutachten nachgewiesen werden (§ 11 Abs. 2 BewG). Der BGH-nahe Maßstab des BFH ist eindeutig — das Wahlrecht steht allein dem Steuerpflichtigen zu, und das Finanzamt darf bei Mängeln nicht ersatzweise auf das vereinfachte Verfahren zurückgreifen (BFH, Urteil vom 02.12.2020, II R 5/19).
Surion
Warum sich das Gutachten rechnet
Wo das Pauschalverfahren überzeichnet — bei sinkender oder schwankender Ertragslage, hoher Inhaberabhängigkeit oder kapitalintensiver Struktur — liegt der Wert nach IDW S 1 regelmäßig darunter. Jeder Euro, um den die Bemessungsgrundlage sinkt, senkt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer unmittelbar.
Ob und wie stark der Wert abweicht, lässt sich erst nach Sichtung Ihrer Zahlen sagen. Deshalb beginnt jedes Mandat mit einer Delta-Einschätzung, bevor Sie sich festlegen — nicht mit einem Versprechen.
Typische Konstellationen
Wann eine Bewertung nach IDW S 1 besonders sinnvoll ist
— Sie haben einen GmbH-Anteil, ein Einzelunternehmen oder einen Gesellschaftsanteil geerbt, und das Finanzamt hat einen Feststellungsbescheid angekündigt oder erlassen.
— Sie planen eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge und wollen die steuerliche Bemessungsgrundlage vorab belastbar kennen.
— Der Betrieb hat eine sinkende oder stark schwankende Ertragslage, hohe Inhaberabhängigkeit oder außergewöhnliche Einmaleffekte in den letzten drei Jahren.
— Das vereinfachte Ertragswertverfahren führt zu einem Wert, der sich mit der wirtschaftlichen Realität nicht deckt.
— Ihr Steuerberater möchte die Bewertung aus Haftungsgründen nicht selbst verantworten.

