
Erbschaft & Schenkung
Der Kapitalisierungsfaktor 13,75 des vereinfachten Ertragswertverfahrens kennt weder Ihre Branche noch Ihre Ertragstendenz. Das Bewertungsgesetz lässt Ihnen die Wahl — wir leiten den gemeinen Wert nach § 11 Abs. 2 BewG her, mit plausibilisierter Planung statt Dreijahresdurchschnitt.
Was wir liefern
Gemeiner Wert nach § 11 Abs. 2 BewG — hergeleitet nach den Grundsätzen des IDW S 1 und den GACVA Professional Standards, mit ausgewiesenen Annahmen und einem Wert, der dem Finanzamt standhält.
Vorab-Einschätzung: Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit einer überschlägigen Ertragswertrechnung, bevor Sie sich binden
Prüfung, ob der Substanzwert als gesetzlicher Mindestwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) das Ergebnis ohnehin bestimmt
Prüfung, ob und in welchem Umfang die Verschonung nach §§ 13a ff. ErbStG den Wert steuerlich überhaupt durchschlagen lässt
Vergangenheitsanalyse mit Bereinigung um Sondereffekte und Ableitung der übertragbaren Ertragskraft
Plausibilisierte Ertragsprognose zum Bewertungsstichtag, einschließlich am Stichtag bereits absehbarer Entwicklungen
Herleitung des Kapitalisierungszinssatzes mit dokumentierter Datengrundlage statt gesetzlichem Pauschalfaktor
Vollständig dokumentiertes Gutachten mit Methodenwahl, Annahmen, Sensitivitäten und Wertbandbreite — auf die Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Gutachten ausgerichtet
Begleitung im Feststellungs- und Einspruchsverfahren: Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts zur Bewertung
Das Surion® Versprechen
Das Problem
Ein Pauschalfaktor ersetzt keine Bewertung.
Bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen kann der Wert über das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) angesetzt werden. Es multipliziert den Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre mit dem gesetzlich fixierten Faktor 13,75 (§ 203 BewG) — unabhängig von Branchenrisiko, Kapitalbindung und Zukunftsaussichten. Bei stabiler Ertragslage ist das vertretbar. Bei sinkender Tendenz, stark schwankenden Gewinnen oder personenbezogener Wertschöpfung überzeichnet die Rückschau systematisch.
Die Folgen
Sie versteuern einen Wert, den der Betrieb nicht trägt.
Die Bemessungsgrundlage steht fest, bevor jemand die Zukunft des Betriebs betrachtet hat. Das Gesetz selbst zieht hier eine Grenze: Das vereinfachte Verfahren ist nicht anzuwenden, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG). Diese Grenze müssen Sie allerdings selbst geltend machen — das Finanzamt prüft sie nicht von sich aus.
Die Lösung
Das Wahlrecht liegt bei Ihnen.
Der gemeine Wert kann statt über das Pauschalverfahren über eine individuelle Bewertung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ermittelt werden. Der BFH hat klargestellt: Dieses Wahlrecht steht allein dem Steuerpflichtigen zu, und Finanzamt wie Finanzgericht dürfen nicht ersatzweise auf das vereinfachte Verfahren zurückgreifen, wenn ein vorgelegtes Gutachten Mängel aufweist (BFH, Urteil vom 02.12.2020, II R 5/19). Voraussetzung ist ein Gutachten, das methodisch trägt und seine Grundlagen sauber dokumentiert — sonst folgt Nachbesserung oder ein Gerichtsgutachten.
Surion
Warum sich das Gutachten rechnet
Wo das Pauschalverfahren überzeichnet — bei sinkender oder schwankender Ertragslage, hoher Inhaberabhängigkeit oder kapitalintensiver Struktur — liegt der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Wert regelmäßig darunter. Steuerlich wirksam wird die Differenz überall dort, wo die Verschonung nicht oder nicht vollständig greift: bei Verwaltungsvermögen, bei Beteiligungen unterhalb der Begünstigungsschwelle, bei Nachversteuerung wegen Lohnsummen- oder Behaltensfrist und bei Erwerben oberhalb von 26 Millionen Euro.
Ob und wie stark der Wert abweicht, lässt sich erst nach Sichtung Ihrer Zahlen sagen. Deshalb beginnt jedes Mandat mit einer Delta-Einschätzung, bevor Sie sich festlegen — nicht mit einem Versprechen.
Typische Konstellationen
Typische Konstellationen
— Sie planen eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge und wollen die Bemessungsgrundlage kennen, bevor die Feststellungserklärung abgegeben wird.
— Sie haben einen GmbH-Anteil, ein Einzelunternehmen oder einen Personengesellschaftsanteil geerbt und das Finanzamt hat einen Feststellungsbescheid angekündigt oder erlassen.
— Der Betrieb hat eine sinkende oder stark schwankende Ertragslage, hohe Inhaberabhängigkeit oder außergewöhnliche Einmaleffekte in den letzten drei Wirtschaftsjahren.
— Am Bewertungsstichtag standen Entwicklungen fest, die der Dreijahresdurchschnitt nicht abbildet — Verlust eines Großkunden, Wegfall des Unternehmers, ausgelaufene Verträge.
— Der Erwerb liegt oberhalb der Verschonungsgrenzen oder enthält erheblichen Anteil nicht begünstigten Vermögens.
— Ihr Steuerberater übernimmt die steuerliche Gestaltung und möchte die Bewertung von einem spezialisierten Bewerter belegt haben.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber häufig fragen
Wie unterscheidet sich Surion® von einer Wirtschaftsprüfungspraxis?
Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Oliver Sonntag ist CVA-zertifiziert (NACVA) und Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards – ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand.

