
Unternehmensbewertung bei Erbschaft & Schenkung
Welcher Unternehmenswert ist bei Erbschaft oder Schenkung tatsächlich anzusetzen – und welcher Bewertungsweg ist für Ihren Fall sachgerecht? Wir ermitteln den gemeinen Wert von Unternehmen und Beteiligungen stichtagsbezogen und nachvollziehbar und prüfen bereits vorliegende Bewertungen.

Was wir liefern
Beim Unternehmenswert können unterschiedliche Bewertungswege zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen
Bei Erbschaft und Schenkung ist nicht einfach ein beliebiger betriebswirtschaftlicher Unternehmenswert maßgeblich. Entscheidend ist der gemeine Wert zum relevanten Bewertungsstichtag und ein Bewertungsweg, der den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens entspricht.
Zeitnahe Verkäufe, das vereinfachte Ertragswertverfahren oder eine individuelle Unternehmensbewertung können je nach Ausgangslage zu berücksichtigen sein. Auch Sondereffekte, Unternehmerlohn, besondere Vermögenspositionen und strukturelle Veränderungen können das Ergebnis wesentlich beeinflussen.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welcher Bewertungsweg für den konkreten Fall überhaupt sachgerecht ist.
Typischerweise geht es um eine von drei Situationen
Schenkung oder Unternehmensnachfolge vorbereiten
Sie möchten den Unternehmens- oder Anteilswert kennen, bevor eine Schenkung oder vorweggenommene Nachfolge umgesetzt wird und die steuerlichen Konsequenzen abschließend beurteilt werden.
Unternehmenswert für einen Erb- oder Schenkungsfall bestimmen
Ein Unternehmen oder eine Beteiligung wurde übertragen und für das steuerliche Feststellungsverfahren wird ein nachvollziehbar hergeleiteter gemeiner Wert benötigt.
Festgestellten oder bereits ermittelten Wert prüfen
Eine Bewertung oder ein Feststellungsbescheid liegt bereits vor und Sie möchten nachvollziehen, welche Methode und Annahmen den Unternehmenswert bestimmen und ob eine individuelle Bewertung sachgerecht sein kann.

Nachvollziehbar hergeleiteter Unternehmens- oder Anteilswert zum maßgeblichen Bewertungsstichtag
Klarheit darüber, welcher Bewertungsweg für den konkreten Erb- oder Schenkungsfall sachgerecht ist
Vergleich und Einordnung von vereinfachtem Ertragswertverfahren und individueller Unternehmensbewertung
Transparenz über die Annahmen und Faktoren, die den ermittelten Unternehmenswert wesentlich beeinflussen
Methodengerechte Berücksichtigung besonderer Vermögenspositionen, Finanzierungen und gegebenenfalls Sonderbetriebsvermögens
Sensitivitäten und Alternativrechnungen bei wesentlichen oder noch offenen Bewertungsannahmen
Nachvollziehbare Bewertungsgrundlage für Feststellungsverfahren und weitere steuerliche oder rechtliche Beratung
Fachliche Abstimmung der Bewertungsschnittstellen mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt
Bewertung durch Surion®
Erstens
Stichtag und übertragener Anteil bestimmen, was überhaupt bewertet wird
Bei Erbschaft und Schenkung kommt es auf die Verhältnisse zum maßgeblichen Bewertungsstichtag an. Gleichzeitig muss eindeutig feststehen, was übertragen wurde – beispielsweise ein Betrieb, ein GmbH-Anteil oder ein Mitunternehmeranteil einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Sonderbetriebsvermögen. Erst wenn Stichtag und Bewertungsobjekt geklärt sind, lässt sich der sachgerechte Bewertungsweg bestimmen.
Zweitens
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht automatisch der richtige Wert
Das vereinfachte Ertragswertverfahren arbeitet mit gesetzlich vorgegebenen Parametern und kann für viele Unternehmen einen praktikablen Bewertungsweg darstellen. Bei stark schwankenden Ergebnissen, strukturellen Veränderungen, hoher Personenabhängigkeit oder besonderen Vermögensverhältnissen kann jedoch zu prüfen sein, ob es die wirtschaftlichen Verhältnisse des konkreten Unternehmens sachgerecht abbildet. Deshalb vergleichen wir nicht nur Rechenergebnisse, sondern prüfen zunächst die Eignung des Bewertungswegs.
Drittens
Die Methode folgt dem Bewertungsanlass – nicht dem gewünschten Ergebnis.
Lässt sich der gemeine Wert nicht aus geeigneten tatsächlichen Verkäufen ableiten, kommen die gesetzlich vorgesehenen beziehungsweise anerkannten Bewertungsverfahren in Betracht. Welche Methode sachgerecht ist, hängt von Unternehmen, Bewertungsstichtag und konkreter Ausgangslage ab. Ziel ist nicht der niedrigste rechnerische Wert, sondern ein methodisch begründbarer und nachvollziehbar dokumentierter Wert.
Viertens
Nicht jeder Fall braucht ein Vollgutachten.
Je nach Ausgangslage kann bereits die Prüfung des Bewertungswegs oder eine kompaktere Bewertung ausreichen. In anderen Fällen ist eine umfassend dokumentierte individuelle Unternehmensbewertung erforderlich. Deshalb klären wir vor Beginn, welche Bewertungstiefe für Ihren konkreten Fall tatsächlich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Surion
So läuft die Unternehmensbewertung bei Erbschaft oder Schenkung ab
1. Ausgangslage und Bewertungsanlass klären
Einige Stichpunkte zu Unternehmen oder Beteiligung, Übertragung, Bewertungsstichtag und bisherigem Verfahrensstand genügen zunächst. Liegen bereits Berechnungen, Feststellungsbescheide oder andere Bewertungen vor, können diese einbezogen werden.
2. Bewertungsweg und erforderlichen Umfang bestimmen
Wir prüfen zunächst, welcher Bewertungsweg für die Ausgangslage relevant ist – insbesondere ob tatsächliche Verkäufe, das vereinfachte Ertragswertverfahren oder eine individuelle Unternehmensbewertung zu betrachten sind.
3. Unternehmenswert nachvollziehbar herleiten
Je nach Bewertungsweg analysieren wir unter anderem historische Ergebnisse, Sondereffekte, Unternehmer- beziehungsweise Geschäftsführungsvergütung, Unternehmensplanung, Vermögenspositionen und weitere wertbestimmende Faktoren.
4. Ergebnis dokumentieren und Schnittstellen abstimmen
Sie erhalten eine nachvollziehbare Herleitung des Unternehmens- oder Anteilswerts sowie Transparenz über die wesentlichen Bewertungsannahmen. Bewertungsfachliche Schnittstellen können mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Erst klären, dann beauftragen
Nicht jeder Bewertungsfall erfordert denselben Umfang. Deshalb klären wir zunächst, welche Bewertungsleistung für Ihre konkrete Situation erforderlich ist. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot für den vereinbarten Leistungsumfang.


Typische Konstellationen
Typische Fälle bei Erbschaft, Schenkung und Unternehmensnachfolge
— Geplante Schenkung oder vorweggenommene Nachfolge: Sie möchten den Unternehmens- oder Anteilswert kennen, bevor die Übertragung steuerlich und rechtlich umgesetzt wird.
— Erhaltenes Unternehmen oder Beteiligung: Für das steuerliche Feststellungsverfahren wird der gemeine Wert eines Betriebs, GmbH-Anteils oder Mitunternehmeranteils benötigt.
— Zweifel am vereinfachten Ertragswertverfahren: Schwankende Ergebnisse, strukturelle Veränderungen oder besondere Unternehmensverhältnisse werfen die Frage auf, ob eine individuelle Bewertung sachgerechter ist.
— Besondere Vermögens- oder Finanzierungsstrukturen: Immobilien, Beteiligungen, hohe Liquidität, Finanzierungen oder Sonderbetriebsvermögen müssen methodengerecht berücksichtigt werden.
— Vorliegende Bewertung oder Feststellungsbescheid: Der angesetzte Wert und die zugrunde liegenden Bewertungsannahmen sollen fachlich nachvollzogen oder überprüft werden.
— Bewertung im Auftrag eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts: Für die weitere steuerliche oder rechtliche Beratung wird eine spezialisierte Unternehmens- oder Anteilsbewertung benötigt.
Schildern Sie uns Ihren Bewertungsfall
Schildern Sie uns kurz Ihren Bewertungsanlass und Ihre Ausgangslage. Einige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen. Wir prüfen Ihre Anfrage und besprechen mit Ihnen persönlich, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber häufig fragen
Was unterscheidet Surion® ?
Oliver Sonntag ist Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen sind angelehnt an IDW S 1 i.d.F. 2026 und wir folgen den GACVA Professional Standards – ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand. Surion ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hat sich auf die Bewertung (Valuation) spezialisiert.

