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Scheidung & Zugewinnausgleich

Belastbare Wertermittlung für Unternehmen, Anteile und freiberufliche Praxen im Zugewinnausgleich — nach IDW S 13 auf Basis IDW S 1 i.d.F. 2026, orientiert an der BGH-Rechtsprechung.

Was wir liefern

Bewertung des Unternehmens, der Beteiligung oder der freiberuflichen Praxis nach IDW S 13 (auf Basis IDW S 1 i.d.F. 2026) zweistufig: objektivierter Unternehmenswert und Überleitung auf den güterrechtlichen Ausgleichsanspruch

Das Surion® Versprechen

Das Problem

Familienrecht ist speziell.

Im Zugewinnausgleich fließt der Unternehmenswert in das Endvermögen ein stichtagsgenau auf den Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird 1384 BGB). Über die Höhe entscheidet die Bewertungsmethode. Und die ist im Familienrecht eine andere als im Steuer- oder Verkaufskontext.

Die Folgen

Eine modifizierte Methode wird verhandelt.

Der BGH verlangt für inhabergeführte Unternehmen und freiberufliche Praxen die modifizierte Ertragswertmethode: Es zählt nur der übertragbare Wert, der sich von der Person des Inhabers lösen lässt. Von den Erträgen sind ein individueller Unternehmerlohn und die latente Steuerlast abzuziehen Letztere auch dann, wenn kein Verkauf geplant ist (BGH, Urteil vom 09.02.2011, XII ZR 40/09)

DIe Lösung

- sie ist nicht trivial.

Wird die falsche Methode angesetzt eine reine Ertragswert-, Umsatz- oder Substanzbetrachtung ohne diese Korrekturen steht ein Wert im Raum, der weit daneben liegen kann. Für die ausgleichspflichtige wie für die anspruchsberechtigte Seite geht es dabei schnell um sechsstellige Beträge.

Surion

Komplexität.

Im Zugewinn geht es nicht um „den" Unternehmenswert, sondern um den familienrechtlich richtigen Wert am Stichtag. Zwischen einer pauschalen Ertragswertrechnung und einer BGH-konformen, um Unternehmerlohn und latente Steuern bereinigten Bewertung liegen häufig erhebliche Beträge. Ob Sie ausgleichspflichtig sind oder einen Anspruch durchsetzen — die Methode bestimmt die Höhe.

Typische Konstellationen

Wann eine Bewertung nach IDW S 13 besonders sinnvoll ist:

— Sie oder Ihr (Ex-)Partner sind Inhaber eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einer freiberuflichen Praxis, und dieser Wert ist Teil des Zugewinnausgleichs.
— Es liegt ein Gutachten der Gegenseite vor, dessen Methodik Sie prüfen lassen wollen.
— Der Betrieb ist stark inhaberabhängig — typisch bei Praxen und kleinen GmbHs. Genau hier weichen pauschale und BGH-konforme Bewertung am stärksten voneinander ab.
— Sie bereiten eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor und brauchen eine belastbare Verhandlungsgrundlage.
— Ihr Anwalt benötigt eine methodisch tragfähige Bewertung für den Schriftsatz.