
Unternehmensbewertung Im Zugewinnausgleich
Klarheit darüber, welcher Unternehmenswert im Zugewinnausgleich belastbar anzusetzen ist – und welche Annahmen das Ergebnis bestimmen. Wir bewerten Unternehmen und Beteiligungen zum maßgeblichen Stichtag und prüfen bereits vorliegende Gutachten.

Was wir liefern
Wenn der Unternehmenswert streitig wird, entscheiden die Annahmen dahinter
Schon unterschiedliche Annahmen zu Bewertungsstichtag, Unternehmerlohn, nachhaltiger Ertragskraft, Inhaberabhängigkeit oder steuerlichen Prämissen können den ermittelten Unternehmenswert erheblich verändern.
Entscheidend ist deshalb nicht nur eine Zahl. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar ist, wie sie zustande kommt und wie belastbar die zugrunde liegenden Annahmen sind.
Typischerweise geht es um eine von drei Situationen:
Unternehmenswert ermitteln
Sie benötigen erstmals eine belastbare Bewertung eines Unternehmens,
einer Praxis oder einer Beteiligung für den Zugewinnausgleich.
Vorliegende Bewertung prüfen
Ein Privat-, Partei- oder Gerichtsgutachten liegt bereits vor und Sie möchten nachvollziehen, welche Annahmen und Methoden den Wert bestimmen.
Wertunterschiede nachvollziehen
Einzelne Annahmen sind streitig oder noch offen. Wir quantifizieren,
wie sich sachgerechte Alternativannahmen auf den Unternehmenswert auswirken.

Belastbare Wertableitung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag
Transparenz darüber, welche Annahmen den Unternehmenswert tatsächlich treiben
Saubere Trennung von Unternehmenswert, Unternehmerlohn und persönlicher Ertragskraft
Quantifizierung sachgerechter Alternativannahmen und Sensitivitäten
Nachvollziehbare Grundlage für Beratung, Verhandlung und Verfahren
Bewertung durch Surion®
Erstens
Der richtige Stichtag entscheidet darüber, welche Informationen überhaupt berücksichtigt werden dürfen
Für den Zugewinnausgleich ist nicht der heutige Unternehmenswert entscheidend. Maßgeblich sind der jeweilige Bewertungsstichtag und die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Verhältnisse sowie Informationen, die bekannt oder bei angemessener Sorgfalt erkennbar waren. Spätere Entwicklungen können Hinweise geben, dürfen aber nur berücksichtigt werden, soweit die zugrunde liegende Entwicklung am Stichtag bereits angelegt war.
Zweitens
Unternehmerlohn und übertragbare Ertragskraft sauber voneinander trennen
Bei inhabergeführten Unternehmen beruhen die Ergebnisse häufig sowohl auf dem eingesetzten Kapital als auch auf der persönlichen Tätigkeit des Eigentümers. Für ersetzbare Tätigkeiten ist unter Berücksichtigung von Aufgaben, Verantwortung und Arbeitseinsatz eine angemessene Vergütung anzusetzen. Davon zu unterscheiden sind persönliche Reputation, besondere Kundenbindungen oder nicht übertragbares Know-how, die beeinflussen können, welcher Teil der Ertragskraft einem Nachfolger tatsächlich verbleibt. Beide Effekte dürfen nicht doppelt wertmindernd berücksichtigt werden.
Drittens
Die Bewertungsmethode muss zum Unternehmen passen
Eine sachgerechte Bewertung ist mehr als die Fortschreibung eines Durchschnittsgewinns oder die Anwendung eines Branchenfaktors. Wir grenzen das Bewertungsobjekt ab, normalisieren die Vergangenheit und entwickeln daraus eine stichtagsbezogene Zukunftserwartung. Je nach Unternehmen und Bewertungsanlass kommen unterschiedliche Zukunftserfolgsverfahren in Betracht; bei stark personenbezogenen freiberuflichen Praxen kann auch die in der BGH-Rechtsprechung aufgegriffene modifizierte Ertragswertmethodik relevant sein. Wesentliche Annahmen und Werttreiber werden transparent dargestellt und, soweit sinnvoll, durch Sensitivitäten überprüft.
Viertens
Bewertung, Rechtsfrage und Steuerprämissen klar trennen
Wir quantifizieren die wirtschaftlichen Auswirkungen der für den Bewertungsauftrag zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Prämissen. Die rechtliche Würdigung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen sowie die steuerliche Einzelfallberatung bleiben bei den hierfür mandatierten Rechts- und Steuerberatern beziehungsweise – hinsichtlich der rechtlichen Entscheidung – beim Gericht. Sind einzelne Prämissen streitig oder noch offen, können ihre Auswirkungen durch Alternativ- oder Sensitivitätsrechnungen dargestellt werden, ohne die rechtliche Würdigung durch das Bewertungsmodell vorwegzunehmen.

Surion
So läuft die Zusammenarbeit ab
1. Bewertungsfall kurz schildern
Einige Stichpunkte zu Unternehmen, Bewertungsstichtag und aktueller Situation genügen. Falls bereits eine Bewertung oder ein Gutachten vorliegt, können Sie dies ebenfalls angeben.
2. Fragestellung und sinnvoller Umfang klären
Wir besprechen, was in Ihrem Fall tatsächlich benötigt wird – beispielsweise eine Unternehmensbewertung, die Prüfung eines vorliegenden Gutachtens oder die Quantifizierung einzelner Bewertungsannahmen.
3. Transparente Beauftragung und Bearbeitung
Sie wissen vor der Beauftragung, welcher Leistungsumfang vereinbart wird, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Honorarrahmen dafür gilt.
Kein Bewertungsauftrag „ins Blaue hinein“
Im Erstgespräch klären wir zunächst, welche Bewertungsleistung für Ihre konkrete Situation sinnvoll ist. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
Sie erhalten vor Beauftragung ein klares Angebot zum vereinbarten Leistungsumfang.
Die Beauftragung erfolgt zu einem vorab vereinbarten Festpreis.


Typische Konstellationen
Typische Fälle und Bewertungsfragen im Zugewinnausgleich
— Unternehmen oder Beteiligung ist im Anfangs- oder Endvermögen zu berücksichtigen.
— Das Unternehmen bestand bereits bei Eheschließung oder wurde während der Ehe geerbt oder geschenkt.
— Der Unternehmenswert hängt stark von Person, Kundenbeziehungen oder Know-how des Inhabers ab.
— Ein bereits vorliegendes Gutachten kommt zu einem Wert, dessen Annahmen überprüft werden sollen.
— Für Beratung, Verhandlung oder Verfahren wird eine nachvollziehbare Wertableitung oder Sensitivitätsrechnung benötigt.
Schildern Sie uns Ihren Bewertungsfall
Schildern Sie uns kurz Ihren Bewertungsanlass und Ihre Ausgangslage. Einige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen. Wir prüfen Ihre Anfrage und besprechen mit Ihnen persönlich, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber häufig fragen
Was unterscheidet Surion® ?
Oliver Sonntag ist Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen sind angelehnt an IDW S 1 i.d.F. 2026 und wir folgen den GACVA Professional Standards – ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand. Surion ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hat sich auf die Bewertung (Valuation) spezialisiert.

