Der größte Hebel im Gutachten: warum der Kapitalisierungszins über den Unternehmenswert entscheidet
by
Oliver Sonntag


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Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag, CVA ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH
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Wenn zwei Bewertungen desselben Unternehmens zu stark unterschiedlichen Ergebnissen kommen, liegt das selten an der Methode und fast immer an den Annahmen – und unter den Annahmen ist eine der mit Abstand wirkmächtigste: der Kapitalisierungszins. Wer Bewertungen versteht oder prüft, sollte diesen einen Parameter im Blick haben, weil er wie ein Hebel wirkt.
Warum der Zins so stark hebelt
Der Ertragswert eines Unternehmens ist der Barwert seiner künftigen finanziellen Überschüsse – diese werden mit dem Kapitalisierungszins auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Zusammenhang ist eindeutig: Je höher der Zins, desto stärker werden künftige Erträge abgewertet und desto niedriger fällt der Wert aus; je niedriger der Zins, desto höher der Wert. Gerade in der ewigen Rente wirken sich schon kleine Zinsänderungen erheblich auf das Ergebnis aus. Das macht den Zins zum sensibelsten Punkt jeder Bewertung.
Woraus sich der Zins zusammensetzt
Nach dem in der Praxis anerkannten CAPM setzt sich der Kapitalisierungszins aus einem risikolosen Basiszins und einem Risikozuschlag zusammen; der Risikozuschlag ist das Produkt aus Betafaktor und Marktrisikoprämie.
Basiszins: Er approximiert die risikolose Alternativanlage und wird aus der Zinsstrukturkurve deutscher Bundesanleihen (Svensson-Methode) zum Stichtag abgeleitet. Er ist damit stichtagsabhängig und verändert sich laufend. Zum 1. Juli 2026 liegt er gerundet bei 3,50 %.
Marktrisikoprämie (MRP): Sie bildet den Mehrertrag des Aktienmarkts gegenüber der risikolosen Anlage ab. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW gibt hierzu eine Bandbreitenempfehlung. Seit dem 16. September 2025 lautet sie 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern) – abgesenkt gegenüber der zuvor seit 2019 geltenden Bandbreite von 6,0 % bis 8,0 % (5,0 % bis 6,5 % nach Steuern).
Betafaktor: Er misst das unternehmensindividuelle Risiko relativ zum Markt.
Zur Einordnung: Bei einem Basiszins von 3,50 %, einem MRP-Mittelwert von 6,0 % (vor Steuern) und einem Beta von 1,0 ergeben sich standardisierte Eigenkapitalkosten von rund 9,50 % (Stand Juli 2026) – das entspricht überschlägig einem Faktor von etwa 10,5.
Warum das für Ihr Mandat zählt
Genau weil der Zins so stark hebelt, ist er der bevorzugte Ansatzpunkt, wenn ein Gutachten geprüft oder angegriffen wird: ein aus der Bandbreite gegriffener MRP-Wert, ein unpassend abgeleiteter Basiszins oder ein fragwürdig hergeleiteter Betafaktor verschieben das Ergebnis um erhebliche Beträge – in beide Richtungen. Eine belastbare Bewertung leitet den Zins deshalb nachvollziehbar aus der FAUB-Empfehlung und der Stichtagslage her und dokumentiert die Wahl des konkreten Punktwerts.
Die notwendige Gegenposition
Zwei Einschränkungen gehören unbeschönigt dazu. Erstens sind diese Zahlen stichtagsabhängig und veränderlich. Die MRP-Empfehlung wurde erst im September 2025 gesenkt, der Basiszins bewegt sich fortlaufend. Ein Gutachten ist immer stichtagsbezogen – ältere Gutachten arbeiten zwangsläufig mit anderen Werten, und die hier genannten Zahlen sind der Stand Juli 2026, nicht eine dauerhafte Konstante.
Zweitens ist die „objektivierte" Zinsableitung weniger objektiv, als sie wirkt. Das CAPM ist trotz seines Standardstatus akademisch umstritten, weil seine Annahmen als realitätsfern gelten. Und innerhalb der FAUB-Bandbreite sowie bei der Herleitung des Betafaktors besteht erheblicher Ermessensspielraum. Genau dieser Spielraum ist der Grund, warum der Zins der Haupthebel für auseinanderlaufende Bewertungsergebnisse ist – und warum seine nachvollziehbare Begründung über die Belastbarkeit eines Gutachtens entscheidet.
Zusammenarbeit
Surion leitet die Kapitalkosten nachvollziehbar aus der aktuellen FAUB-Empfehlung und der Stichtagslage ab und dokumentiert die Wahl des Punktwerts – als belastbare Grundlage, nicht als „aus der Bandbreite gegriffener" Zins. Die rechtliche und steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen.
Surion erbringt Unternehmensbewertungen (CVA). Die genannten Kapitalkostenparameter geben den Stand Juli 2026 wieder und ändern sich stichtagsabhängig; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Was Auftraggeber häufig fragen
Wie unterscheidet sich Surion® von einer Wirtschaftsprüfungspraxis?
Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Oliver Sonntag ist CVA-zertifiziert (NACVA) und Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards - ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand.



