Surion Bewertungsmonitor 2026: Unternehmensbewertung in der Praxis
by
Oliver Sonntag


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Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag, CVA ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH
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Unternehmensbewertung in der Praxis – Verfahren, Anlässe und Konfliktfelder aus Sicht von Steuerberatern und Fachanwälten
von Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag, CVA, ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH.
Unternehmenswerte entscheiden über Steuerbelastungen, Abfindungen, Zugewinnausgleichsansprüche, Kaufpreise und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Finanzierungen. Dennoch ist bislang nur begrenzt dokumentiert, wie Unternehmensbewertungen in der täglichen Steuer- und Rechtspraxis tatsächlich eingesetzt werden.
Wann genügt eine vereinfachte oder überschlägige Bewertung? Wann wird ein vollständiges Bewertungsgutachten eingeholt? Welche Verfahren kommen zur Anwendung? Und an welchen Punkten entstehen methodische Unsicherheiten, gegensätzliche Bewertungen oder rechtliche Auseinandersetzungen?
Der Surion Bewertungsmonitor 2026 soll diese Fragen aus der Perspektive derjenigen beantworten, die Bewertungsanlässe frühzeitig erkennen, Mandanten beraten und Bewertungsergebnisse rechtlich oder steuerlich einordnen: Steuerberater und Fachanwälte.
Warum wir diese Studie durchführen
Die fachliche Diskussion über Unternehmensbewertung konzentriert sich häufig auf Standards, Methoden und Rechtsprechung. Weniger bekannt ist, wie Bewertungsfragen in der Praxis tatsächlich behandelt werden.
Zwischen einem gesetzlich vorgesehenen Pauschalverfahren, einer überschlägigen Wertindikation und einem vollständigen Unternehmensbewertungsgutachten bestehen erhebliche Unterschiede. Welcher Ansatz gewählt wird, hängt unter anderem vom Bewertungsanlass, den verfügbaren Unternehmensdaten, der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zu erwartenden Konfliktpotenzial ab.
In vielen Fällen wird die Methodenentscheidung nicht allein durch den Unternehmensbewerter getroffen. Steuerberater und Anwälte spielen eine zentrale Rolle:
Sie erkennen den Bewertungsbedarf.
Sie ordnen die rechtlichen und steuerlichen Folgen ein.
Sie entscheiden gemeinsam mit dem Mandanten, welche Bewertungstiefe erforderlich ist.
Sie arbeiten mit vorhandenen Bewertungen oder Gutachten.
Sie müssen unterschiedliche Ergebnisse gegenüber Finanzverwaltung, Gegenseite, Gericht, Bank oder Gesellschaftern vertreten.
Der Bewertungsmonitor soll sichtbar machen, wie diese Entscheidungen in der Praxis getroffen werden und wo Verbesserungsbedarf besteht.
Was wir untersuchen
Die Studie befasst sich insbesondere mit folgenden Fragen:
Bei welchen Anlässen werden Unternehmensbewertungen benötigt?
Welche Bewertungsverfahren kommen in der Praxis zum Einsatz?
Wie häufig werden vereinfachte, überschlägige oder gutachterliche Bewertungen verwendet?
Wann werden externe Unternehmensbewerter oder Sachverständige hinzugezogen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Berater für oder gegen ein vollständiges Gutachten?
Welche Unterlagen und Planungsrechnungen stehen für die Bewertung zur Verfügung?
Welche Bewertungsparameter führen besonders häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen?
Wie oft werden vorliegende Gutachten methodisch angegriffen oder durch ein Gegengutachten überprüft?
Welche Anforderungen stellen Steuerberater und Fachanwälte an ein nachvollziehbares und belastbares Bewertungsgutachten?
Wo besteht aus Sicht der Praxis besonderer Informations- oder Fortbildungsbedarf?
Berücksichtigt werden unter anderem Bewertungsanlässe aus den Bereichen:
Erbschaft und Schenkung,
Zugewinnausgleich und Scheidung,
Gesellschafterstreit und Abfindung,
Unternehmensnachfolge,
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf,
Finanzierung,
Krise und Insolvenz,
Prüfung eines bereits vorliegenden Bewertungsgutachtens.
Wer teilnehmen kann
Die Befragung richtet sich an:
Steuerberater,
Fachanwälte für Familienrecht,
Fachanwälte für Erbrecht,
Fachanwälte für Steuerrecht,
Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht,
sofern sie in ihrer beruflichen Praxis mit Unternehmensbewertungen, Anteilsbewertungen, Praxisbewertungen oder entsprechenden Gutachten in Berührung kommen.
Auch Berufsträger, die Bewertungsfragen nicht selbst bearbeiten, sondern externe Bewerter oder Sachverständige einbinden, können teilnehmen. Gerade diese Schnittstelle ist für die Untersuchung von besonderem Interesse.
So können Sie teilnehmen
Die Teilnahme erfolgt über einen standardisierten Online-Fragebogen und dauert voraussichtlich etwa acht bis zehn Minuten.
Für die Beantwortung benötigen Sie keine konkreten Mandanten- oder Unternehmensdaten. Gefragt wird ausschließlich nach Ihren allgemeinen beruflichen Erfahrungen und Einschätzungen.
[Button: An der Befragung teilnehmen]
[LINK ZUM ONLINE-FRAGEBOGEN]
Die Teilnahme ist bis zum 31.12.2026 möglich.
Bitte nehmen Sie nur einmal an der Befragung teil. Innerhalb einer Kanzlei können jedoch mehrere Berufsträger teilnehmen, sofern sie jeweils eigene berufliche Erfahrungen wiedergeben.
Ihre Antworten bleiben vertraulich
Die fachlichen Antworten werden ohne Namensnennung ausgewertet. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in zusammengefasster Form. Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmer, Kanzleien, Mandanten oder konkrete Bewertungsfälle sollen nicht möglich sein.
Bitte geben Sie im Fragebogen keine Namen, Aktenzeichen oder sonstigen Informationen an, durch die Mandanten oder konkrete Unternehmen identifiziert werden könnten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können die Befragung jederzeit beenden.
Die Antworten werden nicht verwendet, um Teilnehmer individuell zu Leistungen von Surion anzusprechen.
Ergebnisbericht und Vertiefungsinterview
Teilnehmer können sich unabhängig von ihren fachlichen Antworten dafür registrieren, nach Abschluss der Studie über die Ergebnisse informiert zu werden.
[Button: Ergebnisbericht vormerken]
[LINK ZUR GETRENNTEN REGISTRIERUNG]
Die Angabe einer E-Mail-Adresse für den Ergebnisbericht sollte technisch getrennt von den Antworten des Fragebogens erfolgen.
Zusätzlich suchen wir einzelne Berufsträger, die bereit sind, ausgewählte Fragestellungen in einem kurzen vertraulichen Fachgespräch zu vertiefen. Ein solches Gespräch dauert etwa 15 bis 20 Minuten.
Das Vertiefungsinterview ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Befragung.
[Button: Interesse an einem Fachinterview anmelden]
[LINK ZUR GETRENNTEN INTERVIEW-ANMELDUNG]
Aussagen aus einem Interview werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung namentlich oder als Zitat veröffentlicht.
Warum Ihre Teilnahme wichtig ist
Unternehmensbewertungen werden häufig erst dann sichtbar, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist, ein Steuerbescheid vorliegt oder unterschiedliche Gutachten aufeinandertreffen.
Der Bewertungsmonitor setzt früher an. Er soll untersuchen, wie Bewertungsentscheidungen zustande kommen und an welchen Stellen fachliche, wirtschaftliche oder organisatorische Hürden bestehen.
Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei,
ein differenziertes Bild der tatsächlichen Bewertungspraxis zu entwickeln,
Unterschiede zwischen steuerlicher und rechtlicher Beratung sichtbar zu machen,
wiederkehrende Konfliktfelder zu identifizieren,
Anforderungen an verständliche und belastbare Gutachten zu konkretisieren,
und den fachlichen Austausch zwischen Beratern, Anwälten und Unternehmensbewertern zu verbessern.
Je breiter die unterschiedlichen Fachrichtungen und Kanzleigrößen vertreten sind, desto aussagekräftiger wird das Praxisbild.
Wie die Ergebnisse veröffentlicht werden
Die Ergebnisse sollen in einem öffentlich zugänglichen Studienbericht zusammengefasst werden.
Geplant sind insbesondere Auswertungen zu:
Bewertungsanlässen,
verwendeten Bewertungsverfahren,
Einschaltung externer Bewerter,
methodischen Konfliktfeldern,
Unterschieden zwischen Berufsgruppen,
und den Anforderungen der Praxis an Bewertungsgutachten.
Darüber hinaus können einzelne Themen in gesonderten Fachbeiträgen vertieft werden.
Der Bericht wird die Methodik, den Erhebungszeitraum, die Zusammensetzung der Teilnehmer und die Grenzen der Aussagekraft transparent darstellen. Soweit keine repräsentative Stichprobe erreicht wird, werden die Ergebnisse ausdrücklich nicht als repräsentativ für sämtliche Steuerberater oder Fachanwälte in Deutschland bezeichnet.
Über den Surion Bewertungsmonitor
Der Surion Bewertungsmonitor ist als wiederkehrende Untersuchung zur Unternehmensbewertung in der deutschen Beratungs- und Rechtspraxis angelegt.
Neben der Dachstudie sollen künftig einzelne Bewertungsanlässe gesondert untersucht werden, beispielsweise:
Unternehmensbewertung bei Erbschaft und Schenkung,
Bewertung im Zugewinnausgleich,
Unternehmenswerte im Gesellschafterstreit,
Prüfung und Verteidigung von Bewertungsgutachten,
sowie Bewertung bei Nachfolge und Transaktion.
Ziel ist ein langfristiges Praxisbild, das Entwicklungen, Veränderungen und neue Konfliktfelder über mehrere Erhebungsjahre hinweg sichtbar macht.
Jetzt am Surion Bewertungsmonitor 2026 teilnehmen
Sie sind Steuerberater oder Fachanwalt und in Ihrer beruflichen Praxis mit Unternehmensbewertungen befasst?
Dann freuen wir uns über Ihre Teilnahme.
Die Online-Befragung dauert etwa acht bis zehn Minuten. Es werden keine vertraulichen Mandanten- oder Unternehmensdaten benötigt.
[Primärer Button: Jetzt an der Studie teilnehmen]
[LINK ZUM ONLINE-FRAGEBOGEN]
Teilnahmeschluss: [DATUM EINFÜGEN]
Bei fachlichen oder organisatorischen Fragen zur Studie erreichen Sie uns unter:
Surion GmbH
Hauptstraße 122
66780 Rehlingen-Siersburg
E-Mail: info@surion-group.com
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Teilnahme?
Die Bearbeitung des Online-Fragebogens dauert voraussichtlich etwa acht bis zehn Minuten.
Benötige ich konkrete Fall- oder Mandantendaten?
Nein. Es werden allgemeine berufliche Erfahrungen und Einschätzungen abgefragt. Namen, Aktenzeichen oder identifizierbare Angaben zu Mandanten und Unternehmen sollen nicht angegeben werden.
Können mehrere Personen aus derselben Kanzlei teilnehmen?
Ja. Mehrere Berufsträger einer Kanzlei können teilnehmen, sofern sie jeweils ihre eigenen beruflichen Erfahrungen wiedergeben.
Muss ich selbst Unternehmensbewertungen erstellen?
Nein. Die Studie richtet sich auch an Steuerberater und Fachanwälte, die Bewertungen prüfen, rechtlich oder steuerlich einordnen oder externe Bewerter beauftragen.
Ist die Befragung anonym?
Die fachlichen Antworten sollen ohne Namensangabe erhoben und ausschließlich zusammengefasst ausgewertet werden. Eine freiwillige Registrierung für den Ergebnisbericht oder ein Interview sollte getrennt vom Fragebogen erfolgen.
Werden meine Kontaktdaten für Akquise verwendet?
Nein. Die Teilnahme an der Studie soll nicht für eine individuelle vertriebliche Ansprache verwendet werden.
Kann ich den Ergebnisbericht erhalten?
Ja. Sie können sich über ein separates Formular für eine Information über die Veröffentlichung registrieren. Die dort angegebene E-Mail-Adresse wird nicht mit Ihren fachlichen Antworten verbunden.
Kann ich die Studie an Kollegen weiterleiten?
Ja. Sie können die Einladung an fachlich geeignete Steuerberater und Fachanwälte weitergeben. Jede Person sollte den Fragebogen nur einmal ausfüllen.
Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Veröffentlichung ist für QUARTAL 1 2027 vorgesehen. Der genaue Termin hängt vom Verlauf der Erhebung und der Zahl der auswertbaren Antworten ab.
Methodischer Hinweis:
Der Surion Bewertungsmonitor ist eine Befragung beruflicher Praktiker. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt von Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmer ab. Der Studienbericht wird die Erhebungsmethode und mögliche Einschränkungen transparent ausweisen.
Unternehmensbewertung in der Praxis – Verfahren, Anlässe und Konfliktfelder aus Sicht von Steuerberatern und Fachanwälten
von Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag, CVA, ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH.
Unternehmenswerte entscheiden über Steuerbelastungen, Abfindungen, Zugewinnausgleichsansprüche, Kaufpreise und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Finanzierungen. Dennoch ist bislang nur begrenzt dokumentiert, wie Unternehmensbewertungen in der täglichen Steuer- und Rechtspraxis tatsächlich eingesetzt werden.
Wann genügt eine vereinfachte oder überschlägige Bewertung? Wann wird ein vollständiges Bewertungsgutachten eingeholt? Welche Verfahren kommen zur Anwendung? Und an welchen Punkten entstehen methodische Unsicherheiten, gegensätzliche Bewertungen oder rechtliche Auseinandersetzungen?
Der Surion Bewertungsmonitor 2026 soll diese Fragen aus der Perspektive derjenigen beantworten, die Bewertungsanlässe frühzeitig erkennen, Mandanten beraten und Bewertungsergebnisse rechtlich oder steuerlich einordnen: Steuerberater und Fachanwälte.
Warum wir diese Studie durchführen
Die fachliche Diskussion über Unternehmensbewertung konzentriert sich häufig auf Standards, Methoden und Rechtsprechung. Weniger bekannt ist, wie Bewertungsfragen in der Praxis tatsächlich behandelt werden.
Zwischen einem gesetzlich vorgesehenen Pauschalverfahren, einer überschlägigen Wertindikation und einem vollständigen Unternehmensbewertungsgutachten bestehen erhebliche Unterschiede. Welcher Ansatz gewählt wird, hängt unter anderem vom Bewertungsanlass, den verfügbaren Unternehmensdaten, der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zu erwartenden Konfliktpotenzial ab.
In vielen Fällen wird die Methodenentscheidung nicht allein durch den Unternehmensbewerter getroffen. Steuerberater und Anwälte spielen eine zentrale Rolle:
Sie erkennen den Bewertungsbedarf.
Sie ordnen die rechtlichen und steuerlichen Folgen ein.
Sie entscheiden gemeinsam mit dem Mandanten, welche Bewertungstiefe erforderlich ist.
Sie arbeiten mit vorhandenen Bewertungen oder Gutachten.
Sie müssen unterschiedliche Ergebnisse gegenüber Finanzverwaltung, Gegenseite, Gericht, Bank oder Gesellschaftern vertreten.
Der Bewertungsmonitor soll sichtbar machen, wie diese Entscheidungen in der Praxis getroffen werden und wo Verbesserungsbedarf besteht.
Was wir untersuchen
Die Studie befasst sich insbesondere mit folgenden Fragen:
Bei welchen Anlässen werden Unternehmensbewertungen benötigt?
Welche Bewertungsverfahren kommen in der Praxis zum Einsatz?
Wie häufig werden vereinfachte, überschlägige oder gutachterliche Bewertungen verwendet?
Wann werden externe Unternehmensbewerter oder Sachverständige hinzugezogen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Berater für oder gegen ein vollständiges Gutachten?
Welche Unterlagen und Planungsrechnungen stehen für die Bewertung zur Verfügung?
Welche Bewertungsparameter führen besonders häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen?
Wie oft werden vorliegende Gutachten methodisch angegriffen oder durch ein Gegengutachten überprüft?
Welche Anforderungen stellen Steuerberater und Fachanwälte an ein nachvollziehbares und belastbares Bewertungsgutachten?
Wo besteht aus Sicht der Praxis besonderer Informations- oder Fortbildungsbedarf?
Berücksichtigt werden unter anderem Bewertungsanlässe aus den Bereichen:
Erbschaft und Schenkung,
Zugewinnausgleich und Scheidung,
Gesellschafterstreit und Abfindung,
Unternehmensnachfolge,
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf,
Finanzierung,
Krise und Insolvenz,
Prüfung eines bereits vorliegenden Bewertungsgutachtens.
Wer teilnehmen kann
Die Befragung richtet sich an:
Steuerberater,
Fachanwälte für Familienrecht,
Fachanwälte für Erbrecht,
Fachanwälte für Steuerrecht,
Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht,
sofern sie in ihrer beruflichen Praxis mit Unternehmensbewertungen, Anteilsbewertungen, Praxisbewertungen oder entsprechenden Gutachten in Berührung kommen.
Auch Berufsträger, die Bewertungsfragen nicht selbst bearbeiten, sondern externe Bewerter oder Sachverständige einbinden, können teilnehmen. Gerade diese Schnittstelle ist für die Untersuchung von besonderem Interesse.
So können Sie teilnehmen
Die Teilnahme erfolgt über einen standardisierten Online-Fragebogen und dauert voraussichtlich etwa acht bis zehn Minuten.
Für die Beantwortung benötigen Sie keine konkreten Mandanten- oder Unternehmensdaten. Gefragt wird ausschließlich nach Ihren allgemeinen beruflichen Erfahrungen und Einschätzungen.
[Button: An der Befragung teilnehmen]
[LINK ZUM ONLINE-FRAGEBOGEN]
Die Teilnahme ist bis zum 31.12.2026 möglich.
Bitte nehmen Sie nur einmal an der Befragung teil. Innerhalb einer Kanzlei können jedoch mehrere Berufsträger teilnehmen, sofern sie jeweils eigene berufliche Erfahrungen wiedergeben.
Ihre Antworten bleiben vertraulich
Die fachlichen Antworten werden ohne Namensnennung ausgewertet. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in zusammengefasster Form. Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmer, Kanzleien, Mandanten oder konkrete Bewertungsfälle sollen nicht möglich sein.
Bitte geben Sie im Fragebogen keine Namen, Aktenzeichen oder sonstigen Informationen an, durch die Mandanten oder konkrete Unternehmen identifiziert werden könnten.
Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können die Befragung jederzeit beenden.
Die Antworten werden nicht verwendet, um Teilnehmer individuell zu Leistungen von Surion anzusprechen.
Ergebnisbericht und Vertiefungsinterview
Teilnehmer können sich unabhängig von ihren fachlichen Antworten dafür registrieren, nach Abschluss der Studie über die Ergebnisse informiert zu werden.
[Button: Ergebnisbericht vormerken]
[LINK ZUR GETRENNTEN REGISTRIERUNG]
Die Angabe einer E-Mail-Adresse für den Ergebnisbericht sollte technisch getrennt von den Antworten des Fragebogens erfolgen.
Zusätzlich suchen wir einzelne Berufsträger, die bereit sind, ausgewählte Fragestellungen in einem kurzen vertraulichen Fachgespräch zu vertiefen. Ein solches Gespräch dauert etwa 15 bis 20 Minuten.
Das Vertiefungsinterview ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Befragung.
[Button: Interesse an einem Fachinterview anmelden]
[LINK ZUR GETRENNTEN INTERVIEW-ANMELDUNG]
Aussagen aus einem Interview werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung namentlich oder als Zitat veröffentlicht.
Warum Ihre Teilnahme wichtig ist
Unternehmensbewertungen werden häufig erst dann sichtbar, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist, ein Steuerbescheid vorliegt oder unterschiedliche Gutachten aufeinandertreffen.
Der Bewertungsmonitor setzt früher an. Er soll untersuchen, wie Bewertungsentscheidungen zustande kommen und an welchen Stellen fachliche, wirtschaftliche oder organisatorische Hürden bestehen.
Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei,
ein differenziertes Bild der tatsächlichen Bewertungspraxis zu entwickeln,
Unterschiede zwischen steuerlicher und rechtlicher Beratung sichtbar zu machen,
wiederkehrende Konfliktfelder zu identifizieren,
Anforderungen an verständliche und belastbare Gutachten zu konkretisieren,
und den fachlichen Austausch zwischen Beratern, Anwälten und Unternehmensbewertern zu verbessern.
Je breiter die unterschiedlichen Fachrichtungen und Kanzleigrößen vertreten sind, desto aussagekräftiger wird das Praxisbild.
Wie die Ergebnisse veröffentlicht werden
Die Ergebnisse sollen in einem öffentlich zugänglichen Studienbericht zusammengefasst werden.
Geplant sind insbesondere Auswertungen zu:
Bewertungsanlässen,
verwendeten Bewertungsverfahren,
Einschaltung externer Bewerter,
methodischen Konfliktfeldern,
Unterschieden zwischen Berufsgruppen,
und den Anforderungen der Praxis an Bewertungsgutachten.
Darüber hinaus können einzelne Themen in gesonderten Fachbeiträgen vertieft werden.
Der Bericht wird die Methodik, den Erhebungszeitraum, die Zusammensetzung der Teilnehmer und die Grenzen der Aussagekraft transparent darstellen. Soweit keine repräsentative Stichprobe erreicht wird, werden die Ergebnisse ausdrücklich nicht als repräsentativ für sämtliche Steuerberater oder Fachanwälte in Deutschland bezeichnet.
Über den Surion Bewertungsmonitor
Der Surion Bewertungsmonitor ist als wiederkehrende Untersuchung zur Unternehmensbewertung in der deutschen Beratungs- und Rechtspraxis angelegt.
Neben der Dachstudie sollen künftig einzelne Bewertungsanlässe gesondert untersucht werden, beispielsweise:
Unternehmensbewertung bei Erbschaft und Schenkung,
Bewertung im Zugewinnausgleich,
Unternehmenswerte im Gesellschafterstreit,
Prüfung und Verteidigung von Bewertungsgutachten,
sowie Bewertung bei Nachfolge und Transaktion.
Ziel ist ein langfristiges Praxisbild, das Entwicklungen, Veränderungen und neue Konfliktfelder über mehrere Erhebungsjahre hinweg sichtbar macht.
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Surion GmbH
Hauptstraße 122
66780 Rehlingen-Siersburg
E-Mail: info@surion-group.com
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Teilnahme?
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Benötige ich konkrete Fall- oder Mandantendaten?
Nein. Es werden allgemeine berufliche Erfahrungen und Einschätzungen abgefragt. Namen, Aktenzeichen oder identifizierbare Angaben zu Mandanten und Unternehmen sollen nicht angegeben werden.
Können mehrere Personen aus derselben Kanzlei teilnehmen?
Ja. Mehrere Berufsträger einer Kanzlei können teilnehmen, sofern sie jeweils ihre eigenen beruflichen Erfahrungen wiedergeben.
Muss ich selbst Unternehmensbewertungen erstellen?
Nein. Die Studie richtet sich auch an Steuerberater und Fachanwälte, die Bewertungen prüfen, rechtlich oder steuerlich einordnen oder externe Bewerter beauftragen.
Ist die Befragung anonym?
Die fachlichen Antworten sollen ohne Namensangabe erhoben und ausschließlich zusammengefasst ausgewertet werden. Eine freiwillige Registrierung für den Ergebnisbericht oder ein Interview sollte getrennt vom Fragebogen erfolgen.
Werden meine Kontaktdaten für Akquise verwendet?
Nein. Die Teilnahme an der Studie soll nicht für eine individuelle vertriebliche Ansprache verwendet werden.
Kann ich den Ergebnisbericht erhalten?
Ja. Sie können sich über ein separates Formular für eine Information über die Veröffentlichung registrieren. Die dort angegebene E-Mail-Adresse wird nicht mit Ihren fachlichen Antworten verbunden.
Kann ich die Studie an Kollegen weiterleiten?
Ja. Sie können die Einladung an fachlich geeignete Steuerberater und Fachanwälte weitergeben. Jede Person sollte den Fragebogen nur einmal ausfüllen.
Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Veröffentlichung ist für QUARTAL 1 2027 vorgesehen. Der genaue Termin hängt vom Verlauf der Erhebung und der Zahl der auswertbaren Antworten ab.
Methodischer Hinweis:
Der Surion Bewertungsmonitor ist eine Befragung beruflicher Praktiker. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt von Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmer ab. Der Studienbericht wird die Erhebungsmethode und mögliche Einschränkungen transparent ausweisen.
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Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Oliver Sonntag ist CVA-zertifiziert (NACVA) und Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards - ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand.


