Personen auf dem Weg zu einem Bürogebäude, Schwarz-Weiß

Anteilsbewertung bei Gesellschafterstreit & Abfindung

Welchen Wert hat der Gesellschaftsanteil tatsächlich – und wie groß ist die Differenz zum Wert nach der Abfindungsklausel? Wir bewerten Unternehmen und Beteiligungen zum maßgeblichen Ausscheidensstichtag und machen die wirtschaftlichen Wertunterschiede nachvollziehbar.

Was wir liefern

Wenn über die Abfindung gestritten wird, stehen häufig zwei Werte gegeneinander

Gesellschaftsverträge sehen für das Ausscheiden eines Gesellschafters häufig eigene Abfindungsregelungen vor – beispielsweise Buchwert-, Nennwert- oder andere Berechnungsformeln.

Der daraus resultierende Klauselwert kann erheblich von dem wirtschaftlich hergeleiteten Wert des Gesellschaftsanteils abweichen.

Für die weitere rechtliche Beurteilung muss deshalb zunächst belastbar geklärt werden:

Was war der Anteil zum maßgeblichen Ausscheidensstichtag wert – und wodurch entsteht die Differenz zum vertraglichen Abfindungswert?

Typischerweise geht es um eine von drei Situationen


Abfindungsanspruch bewerten


Ein Gesellschafter scheidet durch Kündigung, Ausschluss, Austritt oder Einziehung aus und der wirtschaftliche Wert seines Anteils muss bestimmt werden.


Abfindungsklausel wirtschaftlich einordnen


Der Gesellschaftsvertrag liefert bereits einen Klauselwert. Sie möchten wissen, wie dieser im Verhältnis zum wirtschaftlich hergeleiteten Anteilswert steht und welche Wertdifferenz tatsächlich besteht.


Vorliegendes Gutachten prüfen


Die andere Seite oder ein Sachverständiger hat bereits eine Unternehmens- oder Anteilsbewertung vorgelegt und Sie möchten Methodik, Annahmen und Wertableitung nachvollziehen oder überprüfen lassen.

Nachvollziehbar hergeleiteter Unternehmens- und Anteilswert zum maßgeblichen Ausscheidensstichtag

Bezifferte Differenz zwischen vertraglichem Abfindungswert und wirtschaftlich hergeleitetem Anteilswert

Transparenz darüber, welche Annahmen und Werttreiber die Differenz tatsächlich verursachen

Dokumentierte Wertuntergrenze und Einordnung relevanter Vermögens- und Finanzierungspositionen

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Ratenzahlung, Laufzeit, Verzinsung und weiteren Auszahlungsbedingungen

Sensitivitäten und Alternativrechnungen bei streitigen oder unsicheren Bewertungsannahmen

Nachvollziehbare Grundlage für anwaltliche Beratung, Vergleichsverhandlungen oder Verfahren

Methodische Prüfung bereits vorliegender Unternehmens- oder Anteilsbewertungen

Bewertung durch Surion®

Erstens

Den Bewertungsrahmen klären

Beim Ausscheiden eines Gesellschafters können der nach Gesellschaftsvertrag berechnete Abfindungswert und der wirtschaftlich hergeleitete Wert des Anteils erheblich auseinanderliegen. Bevor über die rechtlichen Folgen dieser Differenz entschieden werden kann, muss sie wirtschaftlich belastbar bestimmt werden. Deshalb stellen wir Klauselwert und Anteilswert transparent gegenüber und zeigen, welche Annahmen den Unterschied erklären.

Zweitens

Der Ausscheidensstichtag entscheidet, welche Informationen berücksichtigt werden dürfen

Bewertet wird der Anteil auf Grundlage der Verhältnisse und Erwartungen, die zum maßgeblichen Stichtag bekannt oder sachgerecht erkennbar waren. Spätere Entwicklungen dürfen nicht einfach rückwirkend in die Bewertung einfließen. Gerade bei langwierigen Gesellschafterstreitigkeiten ist die saubere Trennung zwischen damaliger Informationslage und späterem Wissen entscheidend.

Drittens

Ein Anteilswert, der als wirtschaftlicher Maßstab taugt

Wir leiten den Unternehmenswert auf Grundlage einer bereinigten Vergangenheit, plausibilisierten Zukunftserwartung und einer zum Bewertungsanlass passenden Methode her. Anschließend wird der Wert des konkreten Gesellschaftsanteils bestimmt und um relevante Besonderheiten ergänzt. Entscheidend ist nicht eine möglichst hohe oder niedrige Zahl, sondern eine Wertableitung, deren Annahmen transparent und fachlich nachvollziehbar sind.

Viertens

Beauftragt wird die Bewertung – nicht das gewünschte Ergebnis

Der ermittelte Wert hängt nicht davon ab, welche Seite uns beauftragt. Wir legen unsere Funktion und die verwendeten Annahmen transparent offen und trennen Unternehmensbewertung konsequent von rechtlicher Würdigung und Prozessvertretung. Die rechtliche Beurteilung der Abfindungsklausel bleibt bei Ihrem Rechtsanwalt; wir liefern die wirtschaftliche Bewertungsgrundlage dafür.

Surion

So läuft die Anteilsbewertung mit Surion ab

1. Ausgangslage kurz schildern

Einige Stichpunkte zu Gesellschaft, Beteiligung, Ausscheidensgrund, relevantem Stichtag und bestehender Abfindungsregelung genügen zunächst. Falls bereits Berechnungen, Gutachten oder ein konkreter Klauselwert vorliegen, können diese einbezogen werden.

2. Bewertungsfrage und erforderlichen Umfang klären

Wir besprechen, welche wirtschaftliche Frage beantwortet werden soll – beispielsweise die erstmalige Ermittlung des Anteilswerts, die Gegenüberstellung mit einer Abfindungsklausel oder die Prüfung eines bereits vorliegenden Gutachtens.

3. Unternehmens- und Anteilswert herleiten

Wir analysieren die historischen Ergebnisse, plausibilisieren die stichtagsbezogene Zukunftserwartung und berücksichtigen die für den konkreten Gesellschaftsanteil relevanten Besonderheiten.

4. Wertdifferenzen transparent machen

Sie erhalten nicht nur einen Wert. Wir dokumentieren die wesentlichen Annahmen und zeigen, wodurch sich Abfindungswert und wirtschaftlich hergeleiteter Anteilswert unterscheiden. Bei Bedarf werden Alternativannahmen und Sensitivitäten quantifiziert.

Klarer Auftrag statt offener Beratungsstunden

Vor der Beauftragung klären wir Leistungsumfang, benötigte Unterlagen und gewünschte Dokumentationstiefe. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot für den vereinbarten Auftrag.

Schildern Sie uns Ihren Bewertungsfall

Schildern Sie uns Ihren Fall

Schildern Sie uns kurz Ihren Bewertungsanlass und Ihre Ausgangslage. Einige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen. Wir prüfen Ihre Anfrage und besprechen mit Ihnen persönlich, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.

Telefon

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06835/9556730

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Durch das Senden Ihrer Anfrage stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Typische Konstellationen

Typische Fälle bei Gesellschafterstreit und Abfindung


— Einziehung oder Ausschluss eines Gesellschafters: Der Gesellschaftsanteil muss zum maßgeblichen Ausscheidensstichtag bewertet und einer vertraglichen Abfindungsregelung gegenübergestellt werden.


— Kündigung oder freiwilliger Austritt: Eine Buchwert-, Nennwert- oder andere Abfindungsklausel führt zu einem Wert, dessen wirtschaftliche Einordnung erforderlich ist.


— Streit über eine bereits berechnete Abfindung: Die Parteien kommen aufgrund unterschiedlicher Annahmen oder Bewertungsmethoden zu deutlich voneinander abweichenden Anteilswerten


— Auszahlung über mehrere Jahre: Ratenzahlung, Verzinsung, Laufzeit oder weitere Zahlungsbedingungen beeinflussen den wirtschaftlichen Wert der Abfindung.


— Schiedsgutachten oder neutrale Bewertung: Gesellschaftsvertrag oder Parteien sehen die Ermittlung des Unternehmens- beziehungsweise Anteilswerts durch einen unabhängigen Bewertungsfachmann vor.


— Prüfung eines bestehenden Gutachtens: Ein vorliegendes Gutachten soll hinsichtlich Methode, Planungsannahmen, Stichtagsbezug und Anteilswertableitung fachlich überprüft werden.

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Schildern Sie uns kurz Ihren Bewertungsanlass und Ihre Ausgangslage. Einige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen. Wir prüfen Ihre Anfrage und besprechen mit Ihnen persönlich, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Was Auftraggeber häufig fragen

Was unterscheidet Surion® ?

Oliver Sonntag ist Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen sind angelehnt an IDW S 1 i.d.F. 2026 und wir folgen den GACVA Professional Standards – ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand. Surion ist keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und hat sich auf die Bewertung (Valuation) spezialisiert.

In welchen Anlässen werden Sie typischerweise beauftragt?

Wie läuft die Zusammenarbeit als Steuerberater oder Anwalt ab?

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