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Gesellschafterstreit & Abfindung

Neutrale, verteidigungsfähige Anteilsbewertung bei Einziehung, Ausschluss oder Austritt — zum vollen Verkehrswert nach IDW S 1 i.d.F. 2026, auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung zur Abfindung.

Was wir liefern

Neutrale Bewertung des Geschäftsanteils zum vollen Verkehrswert nach IDW S 1 i.d.F. 2026 nach den Ertragswertgesichtspunkten, die die BGH-Rechtsprechung zur Abfindung zugrunde legt

Das Surion® Versprechen

Das Problem

Scheidet ein Gesellschafter aus durch Einziehung, Ausschluss oder Kündigung treffen zwei Zahlen aufeinander:

der Wert nach Satzungsklausel (oft Buch- oder Nennwert) und der volle Verkehrswert des Anteils. Der BGH misst am wirklichen Wert, regelmäßig nach Ertragswertgesichtspunkten. Eine Abfindungsklausel ist zulässig aber nicht grenzenlos.

Die Folgen

Steht die falsche Zahl im Raum, geht es schnell um sechsstellige Beträge.

Ist die Klausel von Anfang an grob missverhältnismäßig, ist sie nichtig und der volle Verkehrswert geschuldet; entsteht das Missverhältnis erst später, wird sie per ergänzender Vertragsauslegung angepasst (BGH, 20.09.1993, II ZR 104/92). Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht entschieden wird nach Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

DIe Lösung

Eine neutrale, methodisch saubere Ermittlung des Verkehrswerts nach IDW S 1 i.d.F. 2026, an dem die Klausel gemessen wird

verteidigungsfähig für beide Seiten und für das Gericht. Kein Ergebnisversprechen, sondern eine Zahl, die im Vergleich und im Verfahren trägt.

Surion

Was das Gutachten bewirkt

— Eine belastbare Zahl statt zweier Behauptungen — Grundlage für Vergleich oder Verfahren


— Klarheit, ob die Abfindungsklausel trägt oder angreifbar ist


— Ein Gutachten, das dem gerichtlich bestellten Sachverständigen standhält


— Eine Verhandlungsposition, die auf Methodik beruht, nicht auf Lautstärke


— Je nach Seite: für die Gesellschaft Schutz der Liquidität durch eine verteidigbare, nicht überhöhte Abfindung; für den Ausscheidenden die Durchsetzung des vollen, ihm zustehenden Werts

Typische Konstellationen

Typische Konstellationen

— Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG und Streit über die Abfindungshöhe


— Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund


— Ordentliche Kündigung oder Austritt bei bestehender Buch- oder Nennwertklausel


— Erb- oder Scheidungsfall eines Mitgesellschafters, der eine Anteilsbewertung auslöst


— Prüfung einer bestehenden Abfindungsklausel auf Wirksamkeit … vor oder im Streit


— Methodische Prüfung eines gegnerischen Gutachtens