Praxisbewertung
Dieselbe Praxis hat je nach Anlass unterschiedliche Werte. Im Zugewinnausgleich zählt nur, was sich von Ihnen lösen lässt - abzüglich Unternehmerlohn und latenter Steuern. Beim Verkauf zählt, was ein Nachfolger finanzieren kann, und bei Vertragsärzten in gesperrten Planungsbereichen zusätzlich, was der Zulassungsausschuss als Verkehrswert ansetzt.
Was wir liefern
Modifizierte Ertragswertmethode nach BGH-Rechtsprechung — mit individuell hergeleitetem Unternehmerlohn, begrenztem Ergebnishorizont und Gegenprobe gegen den Ärztekammerwert.
Klärung des Anlasses und des maßgeblichen Wertbegriffs — sowie des zulassungsrechtlichen Rahmens: Vertragsarztsitz in gesperrtem Planungsbereich, freie Niederlassung oder Zulassung als Heilmittelerbringer
Trennung von Substanzwert und ideellem Wert (Goodwill), jeweils gesondert hergeleitet und begründet
Bereinigung der Ergebnisse der letzten drei Jahre um Sondereffekte und nicht übertragbare Umsatzanteile
Individueller Unternehmerlohn aus Tarifgehalt, Lohnnebenkosten, konkretem Arbeitseinsatz, beruflicher Erfahrung und Kosten der sozialen Absicherung — belegt, nicht pauschaliert
Begründeter Prognosezeitraum: Wie lange wirkt Ihr persönlicher Einfluss nach, ab wann könnte ein Nachfolger Vergleichbares aufbauen?
Bei familienrechtlichem Anlass: Ermittlung der latenten Ertragsteuern nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen am Bewertungsstichtag
Gegenprobe gegen den Ärztekammerwert und marktübliche Umsatzrelationen — als Plausibilisierung, nicht als Ergebnis
Schriftliches Gutachten mit Wertbandbreite, Sensitivitäten und dokumentierten Quellen; auf Wunsch Erläuterung im Termin
Bewertung durch Surion®
Ausgangslage
Zuerst der Anlass, dann die Methode.
Ein Praxiswert ist keine feste Zahl. Im Zugewinnausgleich ist der objektive Verkehrswert am Stichtag maßgeblich, vermindert um kalkulatorischen Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern. Beim freien Verkauf zählt, was ein Nachfolger aus dem Ertrag finanzieren kann. Und bei Vertragsärzten in gesperrten Planungsbereichen setzt § 103 SGB V eine zusätzliche Grenze. Wer diese Fragen mit einer einzigen Zahl beantwortet, beantwortet mindestens zwei davon falsch.
Was folgt
Bei Scheidung zählt nur, was sich von Ihnen lösen lässt.
Die Rechtsprechung wendet auf inhabergeführte Praxen kein reines Ertragswertverfahren an, weil sich die Ertragsprognose nicht von der Person des Inhabers trennen lässt. Maßgeblich ist die übertragbare Ertragskraft. Von den durchschnittlichen Erträgen ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der Ihren individuellen Verhältnissen entspricht — berufliche Erfahrung, unternehmerische Verantwortung, konkreter Arbeitseinsatz, Kosten einer angemessenen sozialen Absicherung. Nach der BGH-Entscheidung vom 08.11.2017 (XII ZR 108/16) muss der Ausgleichspflichtige diesen Unternehmerlohn konkret darlegen und beweisen; wer ihn nicht belegt, bekommt ihn nicht abgezogen. Hinzu kommt der Abzug latenter Ertragsteuern — unabhängig davon, ob Sie überhaupt verkaufen wollen. Und weil der Unternehmerlohn abgezogen wird, wird dasselbe Einkommen nicht zweimal herangezogen: einmal im Zugewinn und einmal beim Unterhalt.
Die Lösung
Beim Verkauf entscheidet, wem die Zulassung folgt.
Bei Zahnärzten und Kieferorthopäden bestehen seit 2007 keine Zulassungsbeschränkungen mehr; § 103 SGB V gilt für sie ausdrücklich nicht. Ebenso wenig für Heilmittelerbringer. Hier verkaufen Sie frei — der Preis hängt daran, was ein Nachfolger aus dem Ertrag finanzieren kann. Anders bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten in einem gesperrten Planungsbereich: Dort entscheidet der Zulassungsausschuss über die Nachfolge, und Ihre wirtschaftlichen Interessen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt. Ein höherer, mit dem Wunschnachfolger vereinbarter Preis ist keine geschützte Rechtsposition — der Zulassungsausschuss darf einen abweichenden Verkehrswert selbst festsetzen. Umgekehrt kostet ein zu niedrig angesetzter Wert bares Geld: Nur Bewerber, die mindestens diesen Betrag zahlen wollen, kommen als Nachfolger in Betracht. Und wird die Nachbesetzung abgelehnt, entspricht Ihre Entschädigung durch die Kassenärztliche Vereinigung genau diesem Verkehrswert.
Surion
Ablauf, Dauer und Preis
Erstgespräch, 30 Minuten, online oder telefonisch, kostenfrei. Wir klären Anlass, Stichtag, zulassungsrechtlichen Rahmen und den benötigten Umfang — und sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Danach erhalten Sie ein Festpreisangebot. Erforderlich sind im Regelfall die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, das Anlagenverzeichnis, der Mietvertrag sowie Angaben zu Personal und Arbeitszeit.
Wertberechnung ab 3.700 €, gutachterliche Stellungnahme ab 9.700 €, Vollgutachten ab 14.700 €. Festpreis, vereinbart vor Beginn und unabhängig vom Ergebnis. Wir arbeiten grundsätzlich nicht erfolgsabhängig — bei diesen Anlässen wäre das auch das falsche Signal. Die Bearbeitungszeit stimmen wir im Erstgespräch verbindlich ab; die Erläuterung im Termin ist enthalten.
Sie sprechen durchgehend mit dem Bewerter, nicht mit einem Projektbüro.
Typische Konstellationen
Wann eine Praxisbewertung sinnvoll ist
— Scheidung: Ihre Praxis fließt über den Zugewinnausgleich in die Vermögensauseinandersetzung ein.
— Ein Gutachten der Gegenseite liegt vor und Sie wollen wissen, ob Unternehmerlohn, Prognosezeitraum und Steuerlatenz korrekt behandelt sind.
— Praxisabgabe im Nachbesetzungsverfahren: Sie brauchen einen belastbaren Verkehrswert, bevor der Zulassungsausschuss einen festsetzt.
— Freier Praxisverkauf, Abgabe an ein MVZ oder Übergabe innerhalb der Familie.
— Aufnahme oder Ausscheiden eines Partners in einer Berufsausübungsgemeinschaft.
— Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Logopädiepraxis: Verkauf, Partneraufnahme oder Zugewinnausgleich.
— Erbfall, Pflichtteilsanspruch oder vorweggenommene Erbfolge.
— Eine Bankfinanzierung verlangt eine unabhängige Wertermittlung.
— Ihnen liegt eine Zahl nach Ärztekammermethode oder Umsatzmultiplikator vor und Sie zweifeln daran.
— Sie halten Anteile an einem MVZ und brauchen eine Bewertung für Abfindung, Verkauf oder Nachfolge — dafür gelten andere Maßstäbe, wir sagen Ihnen, welche.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber häufig fragen
Wie unterscheidet sich Surion® von einer Wirtschaftsprüfungspraxis?
Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Oliver Sonntag ist CVA-zertifiziert (NACVA) und Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards – ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand.