Für M&A Kanzleien: Sie führen den Deal. Wir liefern den Wert, der die Verhandlung trägt.

Für M&A-Berater

Methodische korrekte Wertbestimmung.

Rechtliche Fundierung.

Wir stehen unseren Parntern ständig auch mit Einschätzungen zur Seite

Die Ausgangslage

Im Deal wird der Preis verhandelt — der Wert muss ihn aushalten.


In jeder Transaktion treffen zwei Zahlen aufeinander: der Preis, der verhandelt wird, und der Wert, der ihn rechtfertigen muss. Solange beide Seiten ihre eigene Größenordnung vortragen, bleibt die Verhandlung eine Behauptung gegen eine Behauptung. Erst ein methodisch hergeleiteter Wert verschiebt das Gespräch von Positionen zu Argumenten.

Genau hier entsteht das Problem, wenn die Bewertung aus dem Deal selbst kommt: Eine Einschätzung, die der erfolgsabhängig vergütete Berater liefert, ist im Zweifel angreifbar — die Gegenseite unterstellt Interesse am Abschluss, und der Wert verliert als Argument an Gewicht. Drei Punkte entscheiden, ob der Wert in der Verhandlung trägt:

Die Funktion muss zum Zweck passen. Ein Grenzpreis für die eigene Entscheidung (Beratungsfunktion) ist parteiisch und mandantenspezifisch; ein objektivierter Wert oder ein Schiedswert ist neutral. Wer beides vermischt, liefert einen Wert, der weder als Entscheidungsgrundlage noch als Verhandlungsanker voll trägt.

Die Planung muss plausibel sein, nicht nur ambitioniert. Der Wert steht und fällt mit der Zukunftserfolgsplanung. Vertriebsannahmen, Margen unter Wettbewerbsdruck, Investitionspläne — was nicht plausibilisiert ist, hält der Due Diligence der Gegenseite nicht stand.

Bandbreiten statt Punktwert. Ein einzelner Wert ohne Sensitivitäten gibt in der Verhandlung keine Orientierung, wo Spielraum besteht und wo die Konzessionsgrenze liegt.

Und: Die Unabhängigkeit des Bewerters ist selbst ein Argument. Ein Wert, der nicht am Zustandekommen des Deals verdient, hat gegenüber der Gegenseite ein Gewicht, das eine Inhouse-Einschätzung nicht erreichen kann.


Sie steuern die Transaktion. Wir liefern den Wert, der sie absichert.


Unsere Rolle


Sie führen den Prozess und die Verhandlung — wir liefern den Wert, auf den Sie sich stützen und mit dem Sie Ihre eigene Einschätzung gegenüber Mandant und Gegenseite absichern. Welche Funktion der Wert erfüllen soll, klären wir vorab: neutraler objektivierter Wert als Verhandlungsanker, plausibilisierter Entscheidungswert als Grenzpreis Ihres Mandanten, oder Schiedswert bei festgefahrenem Closing. Die Bewertung bleibt Ihre, der Deal bleibt Ihrer.

Neutraler Wertanker — als methodisch hinterlegte Verhandlungsgrundlage, die trägt, weil sie nicht am Abschluss verdient.

Plausibilisierter Entscheidungswert — der Grenzpreis Ihres Mandanten, hergeleitet nach IDW S 1 i.d.F. 2026, mit Plan-Plausibilisierung aus Vorstandsperspektive.

Closing-Mechaniken — Prüfung von Kaufpreisanpassungs- und Earn-Out-Strukturen, wenn die Vorstellungen im Closing auseinanderlaufen.

Schnell, diskret, ohne Mandatskonflikt — wir treten nicht in Ihre Mandatsbeziehung ein und akquirieren Ihre Mandanten nicht.


Wofür M&A-Berater uns einbinden

Die Punkte im Prozess, an denen ein unabhängiger Wert zählt

Vor der Ansprache — neutraler objektivierter Wert als Ausgangspunkt der Indikation, bevor die Verhandlung beginnt.

In der Verhandlung — plausibilisierter Entscheidungswert als Grenzpreis, an dem Ihr Mandant seine Konzessionsgrenze ausrichtet.

Bei festgefahrenem Closing — Schiedswert oder Prüfung der Kaufpreisanpassungs- und Earn-Out-Mechanik, wenn die Preisvorstellungen auseinanderliegen.

Gegen ein vorliegendes Gutachten — methodische Plausibilisierung der gegnerischen Bewertung: Wo trägt die Methodenwahl nicht, welche Planannahme ist unbegründet, wo fehlen Sensitivitäten.



Ein verbreiteter Irrtum

„Der Preis ergibt sich aus dem Multiple. Die Bewertung ist Formsache."

Branchen-Multiples liefern eine erste Orientierung, keinen verhandlungsfesten Wert. Sie bilden weder die individuelle Ertragskraft noch das Risikoprofil des konkreten Unternehmens ab — und sie sagen nichts darüber, ob die Planung trägt, auf der der Preis beruht. In der Verhandlung zählt nicht der Multiplikator, sondern ob der Wert einer Due Diligence standhält.

Dahinter steht ein zweiter Irrtum: dass es den einen, objektiv richtigen Unternehmenswert gäbe. Den gibt es nicht — der Wert hängt vom Zweck ab. Der Grenzpreis für die Entscheidung Ihres Mandanten ist ein anderer als der neutrale Wert, der als Verhandlungsanker dient, und wieder ein anderer als der Schiedswert im Closing. Wer die Funktion nicht klärt, liefert einen Wert, der zur Aufgabe nicht passt. Wir bestimmen vorab, welcher Wert die Verhandlung trägt — und leiten ihn so her, dass er sie auch hält.


Häufige Fragen

Treten Sie in Konkurrenz zu meinem Mandat? Nein. Wir liefern die Bewertung als abgegrenzte Leistung. Wir führen die Transaktion nicht, beraten nicht zur Strukturierung und akquirieren Ihre Mandanten nicht. Die Bewertung bleibt Ihre, der Deal bleibt Ihrer.

Warum ein externer Wert — meine Einschätzung sitzt doch? Ihre Einschätzung ist die Grundlage. Ein unabhängiger Wert, der nicht am Abschluss verdient, sichert sie aber gegenüber Mandant und Gegenseite ab: Er nimmt der Gegenseite das Argument, die Bewertung sei interessengeleitet. Genau diese Neutralität gibt dem Wert in der Verhandlung sein Gewicht.

Welchen Wert liefern Sie — objektiviert oder subjektiv? Das hängt vom Zweck ab und klären wir vorab. Als Verhandlungsanker den objektivierten Unternehmenswert in der Funktion des neutralen Gutachters; als Grenzpreis Ihres Mandanten den plausibilisierten Entscheidungswert in der Beratungsfunktion; bei festgefahrenem Closing einen Schiedswert in der Vermittlungsfunktion. Diese Trennung ist methodisch in IDW S 1 angelegt.

Wie schnell und wie diskret? Wir arbeiten transaktionsgerecht — auf vereinbarten Zeitrahmen und unter NDA. Diskretion ist im Deal-Kontext Voraussetzung, nicht Zusatz.

Sind Sie Wirtschaftsprüfer? Nein. Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Der verantwortliche Bewerter ist CVA-zertifiziert (NACVA) und EACVA-Mitglied; die Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards.

"Methodische Tiefe und erfahrener Planer."

Ilias Baltiz

LL.M

Unsere Partner

Weitere Partnerschaften

Für Steuerkanzleien: Die Bewertung übernehmen wir. Das Mandat bleibt bei Ihnen.

Unternehmensbewertung ist für Sie eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG — fachlich naheliegend, weil Sie das Unternehmen kennen. Heikel wird es bei der Haftung: Der von der Berufshaftpflicht gedeckte Bereich wird bei Bewertungen schnell überschritten. Wir übernehmen die methodische Tiefe nach IDW S 1 i.d.F. 2026 und S 13 — und geben das Mandat zu Ihnen zurück.

Für Steuerkanzleien: Die Bewertung übernehmen wir. Das Mandat bleibt bei Ihnen.

Unternehmensbewertung ist für Sie eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG — fachlich naheliegend, weil Sie das Unternehmen kennen. Heikel wird es bei der Haftung: Der von der Berufshaftpflicht gedeckte Bereich wird bei Bewertungen schnell überschritten. Wir übernehmen die methodische Tiefe nach IDW S 1 i.d.F. 2026 und S 13 — und geben das Mandat zu Ihnen zurück.

Für Anwaltskanzleien: Im Streit entscheidet die richtige Methodik und Argumentation.

Im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht entscheidet die Belastbarkeit des Wertgutachtens über den Ausgang. Wir liefern die methodische Grundlage, die im Schriftsatz trägt und in der mündlichen Verhandlung standhält. – Verteidigungsfähig im Termin — Methodenwahl, Annahmen und Sensitivitäten begründet

Für Anwaltskanzleien: Im Streit entscheidet die richtige Methodik und Argumentation.

Im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht entscheidet die Belastbarkeit des Wertgutachtens über den Ausgang. Wir liefern die methodische Grundlage, die im Schriftsatz trägt und in der mündlichen Verhandlung standhält. – Verteidigungsfähig im Termin — Methodenwahl, Annahmen und Sensitivitäten begründet