Der Mythos vom überhöhten KMU-Wert: warum IDW S 1 auch für kleine, inhabergeprägte Unternehmen taugt

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Oliver Sonntag

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M.Sc. Oliver Sonntag, CVA ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH

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In der Praxis hält sich hartnäckig die Auffassung, der IDW S 1 sei ein Standard für große, börsennotierte Unternehmen und führe bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) systematisch zu überhöhten Werten. Deshalb greife man bei KMU besser zu pauschalen Multiplikatoren oder Faustformeln. Diese Auffassung ist falsch – und für Ihre Mandanten potenziell teuer.

Warum der Mythos nicht trägt

Der IDW S 1 gibt kein starres Rechenschema vor, sondern fasst allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze zusammen und verpflichtet den Bewerter, auf dieser Basis eine sachgerechte Lösung für den Einzelfall zu finden. Genau diese Flexibilität erlaubt es, die Besonderheiten eines KMU sauber abzubilden. Wie das geht, konkretisiert der IDW Praxishinweis 1/2014 „Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen" – erarbeitet gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer, die einen gleichlautenden Hinweis herausgegeben hat.

Die Besonderheiten von KMU

KMU unterscheiden sich weniger über Größenkennzahlen als über qualitative Merkmale: Die Ertragskraft hängt oft stark an der Person des Inhabers, betriebliche und private Sphäre überschneiden sich, Familienangehörige arbeiten zu nicht marktgerechten Konditionen mit, der Zugang zum Kapitalmarkt ist begrenzt, die Rechnungslegung ist eingeschränkt aussagefähig (keine geprüften Abschlüsse), und eine dokumentierte Planung fehlt häufig. All das muss die Bewertung berücksichtigen, statt es zu ignorieren.

Die zentralen Stellschrauben

  • Übertragbare Ertragskraft: Wertrelevant ist nur der Teil der Ertragskraft, der auf einen Erwerber übergeht. Ein guter Teil des Erfolgs kann untrennbar an der Person des bisherigen Inhabers hängen.

  • Abschmelzung: Sind wertbestimmende Faktoren (persönliche Kundenbeziehungen, nicht übertragbares Know-how) nur begrenzt übertragbar, ist das künftige Ertragspotenzial über einen endlichen Zeitraum „abzuschmelzen" – unternehmensindividuell und dokumentiert.

  • Unternehmerlohn: Wurde für die Tätigkeit des Eigentümers keine oder eine nicht marktgerechte Vergütung geplant, ist für Bewertungszwecke ein marktgerechter kalkulatorischer Unternehmerlohn abzusetzen.

  • Liquidationswert als Untergrenze: Liegt der Zukunftserfolgswert bei Ertragsschwäche darunter, tritt der Liquidationswert an seine Stelle.

  • Keine pauschalen Faktor-Auf- oder -Abschläge: Der Praxishinweis erteilt pauschalen Zu- oder Abschlägen am Kapitalisierungszins eine klare Absage; die Kapitalisierung erfolgt kapitalmarktorientiert (CAPM), Diversifikationsrisiken werden gegebenenfalls über ein Total Beta erfasst.

Warum das für Ihr Mandat zählt

Bei Erbschaft und Schenkung, Nachfolge oder Gesellschafterstreit eines KMU entscheidet die sachgerechte Abbildung der Inhaberprägung über das Ergebnis. Pauschale Multiplikatoren und das schematische Finanzamt-Verfahren treffen diese Prägung gerade nicht – sie können ebenso zu überhöhten wie zu niedrigen Werten führen. Eine KMU-gerechte Bewertung nach IDW S 1 und Praxishinweis 1/2014 liefert die belastbare, gegenüber Finanzamt oder Gegenseite tragfähige Grundlage.

Die notwendige Gegenposition

Die KMU-Anpassungen sind kein Automatismus, sondern ermessensbehaftet: Wie stark und über welchen Zeitraum das Ertragspotenzial abschmilzt und wie hoch der Unternehmerlohn anzusetzen ist, lässt Spielraum – und genau das macht solche Bewertungen angreifbar. Die nachvollziehbare Dokumentation dieser Annahmen ist deshalb entscheidend. Und auch die „richtige" Methode hat Grenzen: Die Festlegung des Praxishinweises auf das CAPM wird fachlich kritisiert, weil dessen Annahmen für kleine, wenig diversifizierte und ausfallgefährdete Unternehmen als realitätsfern gelten und das für KMU zentrale Rating- und Insolvenzrisiko nicht unmittelbar erfassen. Sachgerechte KMU-Bewertung heißt daher auch, diese Grenzen offenzulegen – nicht, ein Verfahren als alternativlos zu verkaufen.

Zusammenarbeit

Surion bewertet KMU nach den Grundsätzen des IDW S 1 und des Praxishinweises 1/2014 – mit sauber hergeleiteter übertragbarer Ertragskraft, Unternehmerlohn und dokumentierten Abschmelzungsannahmen. Die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen.

Surion erbringt Unternehmensbewertungen (CVA), keine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Wir sind kein Wirtschaftsprüfer und treten nicht als solcher auf. Oliver Sonntag ist CVA-zertifiziert (NACVA) und Mitglied der EACVA. Unsere Bewertungen entsprechen IDW S 1 i.d.F. 2026 und den GACVA Professional Standards - ergänzt um zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand.

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