Abfindung im Gesellschafterstreit: Wer zahlt den Gutachter, und was kostet die Bewertung?

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Oliver Sonntag

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Oliver Sonntag, Geschäftsführer der Surion GmbH

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Oliver Sonntag

M.Sc. Oliver Sonntag ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH und Mitglied der EACVA.

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Kurz gesagt


Wer den Gutachter beauftragt, bezahlt ihn, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Manche Gesellschaftsverträge sehen für die Abfindung einen Schiedsgutachter vor. Seine Kosten richten sich nach der Klausel; ohne Regel tragen die Parteien sie nach Angabe der IHK Hannover in der Regel je zur Hälfte. Sein Ergebnis bindet bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit (BGH, Urteil vom 17.1.2013 – III ZR 11/12, Rn. 13, 16).

Bei Surion kostet ein Bewertungsgutachten ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer (10.900 Euro netto), die Prüfung eines vorliegenden Gutachtens ab 1.785 Euro. Ob sich ein eigenes Gutachten lohnt, hängt von der Beteiligung ab: Bei sicherem Erfolg rechnet es sich ab einem Unterschied im Unternehmenswert von Kosten geteilt durch Beteiligungsquote. Bei 20 % und 12.971 Euro sind das rund 65.000 Euro.

Auf einen Blick

Frage

Antwort

Wer zahlt den Gutachter?

wer ihn beauftragt, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts regelt

Schiedsgutachter laut Vertrag

Kosten nach der Klausel; ohne Regel in der Regel je zur Hälfte

Bindet das Ergebnis?

Schiedsgutachten: ja, bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit; Gutachten einer Partei: nein

Gerichtliches Gutachten

Vorschuss durch die Partei, die den Beweis anbietet; am Ende nach dem Ausgang (§§ 402, 379, 91 ZPO)

Gutachten bei Surion

ab 12.971 € inkl. USt (10.900 € netto), etwa zwei Wochen ab vollständigen Unterlagen

Prüfung bei Surion

ab 1.785 € inkl. USt (1.500 € netto)


Was steht dem ausscheidenden Gesellschafter zu?


Regelt der Gesellschaftsvertrag nichts, hat der ausgeschiedene Gesellschafter einer GbR Anspruch auf eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung. Der Wert ist, soweit erforderlich, zu schätzen (§ 728 BGB). Für OHG und KG gilt dasselbe (§ 135 HGB, für die KG i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB). Wird ein Gesellschafter aus der OHG ausgeschlossen, zählt die Vermögenslage bei Erhebung der Ausschließungsklage (§ 135 Abs. 2 HGB). Für die GmbH fehlt eine vergleichbare gesetzliche Regel; maßgeblich sind Satzung und Rechtsprechung.

Enthält der Vertrag eine Abfindungsklausel, etwa zum Buchwert, braucht es oft zwei Werte: den Wert nach der Klausel und den Verkehrswert des Anteils. Erst ihr Abstand zeigt, ob die Klausel trägt; das beurteilt der Anwalt. Einzelheiten stehen im Methodenartikel.

Wer zahlt die Bewertung?


Situation

Wer zahlt?

Grundlage

Gesellschaftsvertrag bestimmt einen Schiedsgutachter

nach der Klausel; ohne Regel in der Regel beide Seiten je zur Hälfte

Vertrag; IHK Hannover

Gesellschaft lässt die Abfindung berechnen, etwa nach einer Einziehung

die Gesellschaft als Auftraggeberin

Auftrag

beide Seiten beauftragen gemeinsam einen Gutachter, ohne Schiedsgutachtenabrede

nach Absprache, etwa je zur Hälfte

Auftrag

Ausscheidender lässt ein Gutachten prüfen oder ein eigenes erstellen

er selbst; im Prozess nur ausnahmsweise erstattet

§ 91 ZPO; BGH VI ZB 59/12

Klage auf Abfindung mit gerichtlichem Gutachten

zunächst die Partei, die den Beweis anbietet, als Vorschuss; am Ende nach dem Ausgang

§§ 402, 379, 91 ZPO

Schiedsgutachten wird als offenbar unrichtig angegriffen

Prozesskosten nach dem Ausgang; das Gericht bestimmt die Abfindung durch Urteil

§ 319 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH III ZR 11/12, Rn. 20

Wie weit eine Klausel gehen kann, zeigt ein Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Dort entschied laut Satzung der Schiedsgutachter selbst über die Kosten, entsprechend §§ 91 ff. ZPO. Der Gesellschafter, der das Gutachten beantragte, musste die voraussichtlichen Kosten vorschießen (BayObLG, Beschluss vom 12.12.2023 – 102 SchH 114/23 e, Rn. 2).

Ein eigenes Gutachten wird im Prozess nur erstattet, wenn es unmittelbar prozessbezogen war und eine verständige Partei es für sachdienlich halten durfte (BGH, VI ZB 59/12, Rn. 4 f.). Bei einem Gutachten, das lange vor dem Rechtsstreit eingeholt wurde, ist das fraglich.


Schiedsgutachten: bindend bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit


Ein Schiedsgutachter im engeren Sinn stellt die Tatsachen, auf die es nach dem Vertrag ankommt, für beide Seiten verbindlich fest, etwa den Buchwert und den anteiligen Gewinn (BayObLG, a. a. O., Rn. 31). Die Parteien erkennen sein Ergebnis bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit an (BGH III ZR 11/12, Rn. 13).

Offenbar unrichtig ist ein Gutachten erst, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, gegebenenfalls nach eingehender Prüfung, offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (Rn. 16). Bloße Unrichtigkeit genügt nicht. Ist das Gutachten offenbar unrichtig, bindet es nicht; die Leistung bestimmt dann das Gericht durch Urteil (Rn. 20; § 319 Abs. 1 S. 2 BGB).

Soll der Gutachter den Wert nach billigem Ermessen bestimmen, gilt § 319 Abs. 1 S. 1 BGB unmittelbar: Seine Bestimmung bindet nicht, wenn sie offenbar unbillig ist.

Für Abfindungsklauseln wichtig: Ermittelt der Schiedsgutachter nur den Buchwert nach der Klausel und geht er Anhaltspunkten für ein grobes Missverhältnis zum Verkehrswert nicht nach, kann auch das offenbar unrichtig sein (BayObLG, a. a. O., Rn. 33).

Für die Kosten heißt das: Ein Schiedsgutachten führt mit einem einzigen Gutachten zu einem verbindlichen Wert, dessen Kosten sich beide Seiten oft teilen. Auf dem Weg über das Gericht können dagegen ein Privatgutachten, ein Gerichtsgutachten sowie Gerichts- und Anwaltskosten zusammenkommen. Dafür lässt ein Schiedsgutachten kaum Raum für eine Korrektur. Eine Prüfung beantwortet deshalb eine engere Frage als sonst: ob sich Fehler aufdrängen, nicht nur, ob der Wert stimmt.


Was kostet die Bewertung bei Surion?


Leistung

Wofür im Gesellschafterstreit

Preis inkl. USt

netto

Dauer ab vollständigen Unterlagen

Wertberechnung

erste Größenordnung des Anteilswerts, Verhandlung unter Gesellschaftern

ab 3.332 €

ab 2.800 €

etwa eine Woche

Gutachterliche Stellungnahme

begründeter Wert mit kürzerer Dokumentation, rund 40–50 Seiten

ab 8.925 €

ab 7.500 €

im Angebot

Bewertungsgutachten

Klage, Vergleich oder Bewertung als gemeinsam beauftragter Gutachter [bitte bestätigen]; für Dritte nachrechenbar

ab 12.971 €

ab 10.900 €

etwa zwei Wochen

Prüfung eines vorliegenden Gutachtens

Gutachten der Gesellschaft, der Gegenseite oder ein Schiedsgutachten

ab 1.785 €

ab 1.500 €

im Angebot

Dazu gilt:

  • Zweiter Stichtag: Ist eine Klausel streitig, kann neben dem Ausscheiden auch der Zeitpunkt der Vereinbarung zählen. Der zweite Stichtag wird nach Aufwand berechnet; ein Gutachten dauert dann meist drei bis vier Tage länger.

  • Erläuterung vor Gericht und Ergänzungen auf Anforderung des Gerichts: 214,20 Euro je Stunde einschließlich Umsatzsteuer (180 Euro netto) zuzüglich Reisekosten.

  • Anrechnung: Wird aus einer Wertberechnung innerhalb von sechs Monaten ein Gutachten, wird ihr Preis voll angerechnet.

  • Angebot: Das Festpreisangebot kommt innerhalb von zwei Werktagen, mit verbindlichem Liefertermin.

Zum Vergleich: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger rechnet für Unternehmensbewertungen 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG). Bei 80 Stunden sind das 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.


Lohnt sich ein eigenes Gutachten? Ein Rechenbeispiel


Ein konstruierter Fall: Ein Gesellschafter hält 20 % an einer GmbH und scheidet aus. Die Satzung enthält keine Abfindungsklausel, abgefunden wird also der Anteil am Unternehmenswert. Die Gesellschaft legt ein Gutachten vor: Unternehmenswert 2,0 Mio. Euro, Abfindung 400.000 Euro. Der Ausscheidende hält 2,5 Mio. Euro für möglich, also 500.000 Euro Abfindung.

Jeder Euro Unternehmenswert erhöht seine Abfindung um 20 Cent. Ein eigenes Vorgehen lohnt sich deshalb erst ab einer Schwelle: Kosten geteilt durch die Beteiligungsquote, geteilt durch die Erfolgsaussicht.


Prüfung des Gutachtens

eigenes Gutachten

Kosten inkl. USt

1.785 €

12.971 €

Schwelle für den Unterschied im Unternehmenswert bei sicherem Erfolg

8.925 €

64.855 €

Schwelle bei 50 % Erfolgsaussicht

17.850 €

129.710 €

Beim vermuteten Unterschied von 500.000 Euro stünde die Abfindung um 100.000 Euro höher. Die Prüfung lohnt sich dann in jedem Fall, das eigene Gutachten rechnerisch auch bei 50 % Erfolgsaussicht. Bei einem vermuteten Unterschied von 50.000 Euro lohnt sich das eigene Gutachten dagegen nicht einmal bei sicherem Erfolg: Die Abfindung stünde um 10.000 Euro höher, das Gutachten kostet 12.971 Euro.

Ein Schiedsgutachten mit geteilten Kosten kostet jede Seite die Hälfte, bei einem Gutachten für 12.971 Euro also 6.485,50 Euro. Dafür bindet sein Ergebnis beide Seiten, auch wenn es niedriger ausfällt als erhofft.


Wie läuft es ab?


  1. Vertrag lesen. Abfindungsklausel, Schiedsgutachterklausel, Kostenregel und Stichtag klärt der Anwalt anhand des Gesellschaftsvertrags.

  2. Bewertungsfrage festlegen. Anteilswert, Wert nach der Klausel, gegebenenfalls zwei Stichtage.

  3. Unterlagen bereitstellen. Jahresabschlüsse, Planung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterkonten.

  4. Bewerten oder prüfen. Bei Surion kommt das Festpreisangebot innerhalb von zwei Werktagen; ein Gutachten liegt etwa zwei Wochen nach vollständigen Unterlagen vor.

  5. Einigen, Schiedsgutachten oder Klage. Im Prozess sind Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder der gesetzten Frist vorzubringen (§ 411 Abs. 4 ZPO).


Häufige Fragen


Wer zahlt das Gutachten, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?

Wer es beauftragt, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Lässt die Gesellschaft bewerten, etwa nach einer Einziehung, zahlt sie als Auftraggeberin. Ein eigenes Gutachten des Ausscheidenden zahlt er selbst.

Muss ich das Gutachten der Gesellschaft akzeptieren?

Nein, das Gutachten einer Partei bindet die andere nicht. Anders ist es bei einem Schiedsgutachten, das der Gesellschaftsvertrag vorsieht: Es bindet bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit (BGH III ZR 11/12, Rn. 13).

Wann ist ein Schiedsgutachten unverbindlich?

Wenn es offenbar unrichtig ist, also wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Ergebnis verfälschen (BGH III ZR 11/12, Rn. 16). Dann bestimmt das Gericht die Abfindung durch Urteil (§ 319 Abs. 1 S. 2 BGB).

Wer trägt die Kosten des Schiedsgutachters?

Das regelt meist die Klausel. Fehlt eine Regel, tragen die Parteien die Kosten nach Angabe der IHK Hannover in der Regel je zur Hälfte. Manche Satzungen übertragen die Kostenentscheidung dem Schiedsgutachter selbst (BayObLG 102 SchH 114/23 e, Rn. 2).

Werden die Kosten meines eigenen Gutachtens erstattet?

Nur ausnahmsweise: wenn es unmittelbar prozessbezogen war und eine verständige Partei es für sachdienlich halten durfte (BGH VI ZB 59/12).

Was kostet ein Gerichtsgutachten?

Der gerichtliche Sachverständige rechnet 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG). Bei 80 Stunden sind das 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Das Gericht kann das Gutachten von einem Vorschuss abhängig machen (§§ 402, 379 ZPO).

Gilt das auch für GbR, OHG und KG?

Ja. Ohne Regelung im Gesellschaftsvertrag steht dem Ausgeschiedenen eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu (§ 728 BGB, § 135 HGB). Wer das Gutachten bezahlt, richtet sich nach denselben Grundsätzen wie bei der GmbH.


Anteil bewerten oder Gutachten prüfen lassen


Surion bewertet Gesellschaftsanteile zum maßgeblichen Stichtag und prüft Gutachten der Gesellschaft, der Gegenseite oder eines Schiedsgutachters. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen ein Festpreisangebot mit verbindlichem Liefertermin. Vertraulich anfragen oder mehr zur Bewertung im Gesellschafterstreit lesen.

Kurz gesagt


Wer den Gutachter beauftragt, bezahlt ihn, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Manche Gesellschaftsverträge sehen für die Abfindung einen Schiedsgutachter vor. Seine Kosten richten sich nach der Klausel; ohne Regel tragen die Parteien sie nach Angabe der IHK Hannover in der Regel je zur Hälfte. Sein Ergebnis bindet bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit (BGH, Urteil vom 17.1.2013 – III ZR 11/12, Rn. 13, 16).

Bei Surion kostet ein Bewertungsgutachten ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer (10.900 Euro netto), die Prüfung eines vorliegenden Gutachtens ab 1.785 Euro. Ob sich ein eigenes Gutachten lohnt, hängt von der Beteiligung ab: Bei sicherem Erfolg rechnet es sich ab einem Unterschied im Unternehmenswert von Kosten geteilt durch Beteiligungsquote. Bei 20 % und 12.971 Euro sind das rund 65.000 Euro.

Auf einen Blick

Frage

Antwort

Wer zahlt den Gutachter?

wer ihn beauftragt, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts regelt

Schiedsgutachter laut Vertrag

Kosten nach der Klausel; ohne Regel in der Regel je zur Hälfte

Bindet das Ergebnis?

Schiedsgutachten: ja, bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit; Gutachten einer Partei: nein

Gerichtliches Gutachten

Vorschuss durch die Partei, die den Beweis anbietet; am Ende nach dem Ausgang (§§ 402, 379, 91 ZPO)

Gutachten bei Surion

ab 12.971 € inkl. USt (10.900 € netto), etwa zwei Wochen ab vollständigen Unterlagen

Prüfung bei Surion

ab 1.785 € inkl. USt (1.500 € netto)


Was steht dem ausscheidenden Gesellschafter zu?


Regelt der Gesellschaftsvertrag nichts, hat der ausgeschiedene Gesellschafter einer GbR Anspruch auf eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung. Der Wert ist, soweit erforderlich, zu schätzen (§ 728 BGB). Für OHG und KG gilt dasselbe (§ 135 HGB, für die KG i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB). Wird ein Gesellschafter aus der OHG ausgeschlossen, zählt die Vermögenslage bei Erhebung der Ausschließungsklage (§ 135 Abs. 2 HGB). Für die GmbH fehlt eine vergleichbare gesetzliche Regel; maßgeblich sind Satzung und Rechtsprechung.

Enthält der Vertrag eine Abfindungsklausel, etwa zum Buchwert, braucht es oft zwei Werte: den Wert nach der Klausel und den Verkehrswert des Anteils. Erst ihr Abstand zeigt, ob die Klausel trägt; das beurteilt der Anwalt. Einzelheiten stehen im Methodenartikel.

Wer zahlt die Bewertung?


Situation

Wer zahlt?

Grundlage

Gesellschaftsvertrag bestimmt einen Schiedsgutachter

nach der Klausel; ohne Regel in der Regel beide Seiten je zur Hälfte

Vertrag; IHK Hannover

Gesellschaft lässt die Abfindung berechnen, etwa nach einer Einziehung

die Gesellschaft als Auftraggeberin

Auftrag

beide Seiten beauftragen gemeinsam einen Gutachter, ohne Schiedsgutachtenabrede

nach Absprache, etwa je zur Hälfte

Auftrag

Ausscheidender lässt ein Gutachten prüfen oder ein eigenes erstellen

er selbst; im Prozess nur ausnahmsweise erstattet

§ 91 ZPO; BGH VI ZB 59/12

Klage auf Abfindung mit gerichtlichem Gutachten

zunächst die Partei, die den Beweis anbietet, als Vorschuss; am Ende nach dem Ausgang

§§ 402, 379, 91 ZPO

Schiedsgutachten wird als offenbar unrichtig angegriffen

Prozesskosten nach dem Ausgang; das Gericht bestimmt die Abfindung durch Urteil

§ 319 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH III ZR 11/12, Rn. 20

Wie weit eine Klausel gehen kann, zeigt ein Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Dort entschied laut Satzung der Schiedsgutachter selbst über die Kosten, entsprechend §§ 91 ff. ZPO. Der Gesellschafter, der das Gutachten beantragte, musste die voraussichtlichen Kosten vorschießen (BayObLG, Beschluss vom 12.12.2023 – 102 SchH 114/23 e, Rn. 2).

Ein eigenes Gutachten wird im Prozess nur erstattet, wenn es unmittelbar prozessbezogen war und eine verständige Partei es für sachdienlich halten durfte (BGH, VI ZB 59/12, Rn. 4 f.). Bei einem Gutachten, das lange vor dem Rechtsstreit eingeholt wurde, ist das fraglich.


Schiedsgutachten: bindend bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit


Ein Schiedsgutachter im engeren Sinn stellt die Tatsachen, auf die es nach dem Vertrag ankommt, für beide Seiten verbindlich fest, etwa den Buchwert und den anteiligen Gewinn (BayObLG, a. a. O., Rn. 31). Die Parteien erkennen sein Ergebnis bis an die Grenze der offenbaren Unrichtigkeit an (BGH III ZR 11/12, Rn. 13).

Offenbar unrichtig ist ein Gutachten erst, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, gegebenenfalls nach eingehender Prüfung, offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen (Rn. 16). Bloße Unrichtigkeit genügt nicht. Ist das Gutachten offenbar unrichtig, bindet es nicht; die Leistung bestimmt dann das Gericht durch Urteil (Rn. 20; § 319 Abs. 1 S. 2 BGB).

Soll der Gutachter den Wert nach billigem Ermessen bestimmen, gilt § 319 Abs. 1 S. 1 BGB unmittelbar: Seine Bestimmung bindet nicht, wenn sie offenbar unbillig ist.

Für Abfindungsklauseln wichtig: Ermittelt der Schiedsgutachter nur den Buchwert nach der Klausel und geht er Anhaltspunkten für ein grobes Missverhältnis zum Verkehrswert nicht nach, kann auch das offenbar unrichtig sein (BayObLG, a. a. O., Rn. 33).

Für die Kosten heißt das: Ein Schiedsgutachten führt mit einem einzigen Gutachten zu einem verbindlichen Wert, dessen Kosten sich beide Seiten oft teilen. Auf dem Weg über das Gericht können dagegen ein Privatgutachten, ein Gerichtsgutachten sowie Gerichts- und Anwaltskosten zusammenkommen. Dafür lässt ein Schiedsgutachten kaum Raum für eine Korrektur. Eine Prüfung beantwortet deshalb eine engere Frage als sonst: ob sich Fehler aufdrängen, nicht nur, ob der Wert stimmt.


Was kostet die Bewertung bei Surion?


Leistung

Wofür im Gesellschafterstreit

Preis inkl. USt

netto

Dauer ab vollständigen Unterlagen

Wertberechnung

erste Größenordnung des Anteilswerts, Verhandlung unter Gesellschaftern

ab 3.332 €

ab 2.800 €

etwa eine Woche

Gutachterliche Stellungnahme

begründeter Wert mit kürzerer Dokumentation, rund 40–50 Seiten

ab 8.925 €

ab 7.500 €

im Angebot

Bewertungsgutachten

Klage, Vergleich oder Bewertung als gemeinsam beauftragter Gutachter [bitte bestätigen]; für Dritte nachrechenbar

ab 12.971 €

ab 10.900 €

etwa zwei Wochen

Prüfung eines vorliegenden Gutachtens

Gutachten der Gesellschaft, der Gegenseite oder ein Schiedsgutachten

ab 1.785 €

ab 1.500 €

im Angebot

Dazu gilt:

  • Zweiter Stichtag: Ist eine Klausel streitig, kann neben dem Ausscheiden auch der Zeitpunkt der Vereinbarung zählen. Der zweite Stichtag wird nach Aufwand berechnet; ein Gutachten dauert dann meist drei bis vier Tage länger.

  • Erläuterung vor Gericht und Ergänzungen auf Anforderung des Gerichts: 214,20 Euro je Stunde einschließlich Umsatzsteuer (180 Euro netto) zuzüglich Reisekosten.

  • Anrechnung: Wird aus einer Wertberechnung innerhalb von sechs Monaten ein Gutachten, wird ihr Preis voll angerechnet.

  • Angebot: Das Festpreisangebot kommt innerhalb von zwei Werktagen, mit verbindlichem Liefertermin.

Zum Vergleich: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger rechnet für Unternehmensbewertungen 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG). Bei 80 Stunden sind das 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.


Lohnt sich ein eigenes Gutachten? Ein Rechenbeispiel


Ein konstruierter Fall: Ein Gesellschafter hält 20 % an einer GmbH und scheidet aus. Die Satzung enthält keine Abfindungsklausel, abgefunden wird also der Anteil am Unternehmenswert. Die Gesellschaft legt ein Gutachten vor: Unternehmenswert 2,0 Mio. Euro, Abfindung 400.000 Euro. Der Ausscheidende hält 2,5 Mio. Euro für möglich, also 500.000 Euro Abfindung.

Jeder Euro Unternehmenswert erhöht seine Abfindung um 20 Cent. Ein eigenes Vorgehen lohnt sich deshalb erst ab einer Schwelle: Kosten geteilt durch die Beteiligungsquote, geteilt durch die Erfolgsaussicht.


Prüfung des Gutachtens

eigenes Gutachten

Kosten inkl. USt

1.785 €

12.971 €

Schwelle für den Unterschied im Unternehmenswert bei sicherem Erfolg

8.925 €

64.855 €

Schwelle bei 50 % Erfolgsaussicht

17.850 €

129.710 €

Beim vermuteten Unterschied von 500.000 Euro stünde die Abfindung um 100.000 Euro höher. Die Prüfung lohnt sich dann in jedem Fall, das eigene Gutachten rechnerisch auch bei 50 % Erfolgsaussicht. Bei einem vermuteten Unterschied von 50.000 Euro lohnt sich das eigene Gutachten dagegen nicht einmal bei sicherem Erfolg: Die Abfindung stünde um 10.000 Euro höher, das Gutachten kostet 12.971 Euro.

Ein Schiedsgutachten mit geteilten Kosten kostet jede Seite die Hälfte, bei einem Gutachten für 12.971 Euro also 6.485,50 Euro. Dafür bindet sein Ergebnis beide Seiten, auch wenn es niedriger ausfällt als erhofft.


Wie läuft es ab?


  1. Vertrag lesen. Abfindungsklausel, Schiedsgutachterklausel, Kostenregel und Stichtag klärt der Anwalt anhand des Gesellschaftsvertrags.

  2. Bewertungsfrage festlegen. Anteilswert, Wert nach der Klausel, gegebenenfalls zwei Stichtage.

  3. Unterlagen bereitstellen. Jahresabschlüsse, Planung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterkonten.

  4. Bewerten oder prüfen. Bei Surion kommt das Festpreisangebot innerhalb von zwei Werktagen; ein Gutachten liegt etwa zwei Wochen nach vollständigen Unterlagen vor.

  5. Einigen, Schiedsgutachten oder Klage. Im Prozess sind Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder der gesetzten Frist vorzubringen (§ 411 Abs. 4 ZPO).


Häufige Fragen


Wer zahlt das Gutachten, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?

Wer es beauftragt, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Lässt die Gesellschaft bewerten, etwa nach einer Einziehung, zahlt sie als Auftraggeberin. Ein eigenes Gutachten des Ausscheidenden zahlt er selbst.

Muss ich das Gutachten der Gesellschaft akzeptieren?

Nein, das Gutachten einer Partei bindet die andere nicht. Anders ist es bei einem Schiedsgutachten, das der Gesellschaftsvertrag vorsieht: Es bindet bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit (BGH III ZR 11/12, Rn. 13).

Wann ist ein Schiedsgutachten unverbindlich?

Wenn es offenbar unrichtig ist, also wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Ergebnis verfälschen (BGH III ZR 11/12, Rn. 16). Dann bestimmt das Gericht die Abfindung durch Urteil (§ 319 Abs. 1 S. 2 BGB).

Wer trägt die Kosten des Schiedsgutachters?

Das regelt meist die Klausel. Fehlt eine Regel, tragen die Parteien die Kosten nach Angabe der IHK Hannover in der Regel je zur Hälfte. Manche Satzungen übertragen die Kostenentscheidung dem Schiedsgutachter selbst (BayObLG 102 SchH 114/23 e, Rn. 2).

Werden die Kosten meines eigenen Gutachtens erstattet?

Nur ausnahmsweise: wenn es unmittelbar prozessbezogen war und eine verständige Partei es für sachdienlich halten durfte (BGH VI ZB 59/12).

Was kostet ein Gerichtsgutachten?

Der gerichtliche Sachverständige rechnet 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer ab (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG). Bei 80 Stunden sind das 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Das Gericht kann das Gutachten von einem Vorschuss abhängig machen (§§ 402, 379 ZPO).

Gilt das auch für GbR, OHG und KG?

Ja. Ohne Regelung im Gesellschaftsvertrag steht dem Ausgeschiedenen eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu (§ 728 BGB, § 135 HGB). Wer das Gutachten bezahlt, richtet sich nach denselben Grundsätzen wie bei der GmbH.


Anteil bewerten oder Gutachten prüfen lassen


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