Was kostet ein Gutachten zur Unternehmensbewertung? Preise und Kostenfaktoren 2026
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Oliver Sonntag
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Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH und Mitglied der EACVA.
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Kurz gesagt: Eine Unternehmensbewertung kostet bei Surion als Wertberechnung ab 3.700 Euro, als gutachterliche Stellungnahme ab 7.500 Euro und als Bewertungsgutachten ab 10.900 Euro, jeweils als Festpreis netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Bei Scheidung und Zugewinnausgleich kommen für einen zweiten Bewertungsstichtag 50 % des Festpreises hinzu. Am Markt reicht die Spanne von wenigen hundert Euro für Online-Schätzungen bis über 50.000 Euro für umfangreiche Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einem kostenlosen Erstgespräch. Dieser Beitrag zeigt, wovon der Preis abhängt, welche Berichtsart für welchen Zweck genügt und wer die Kosten bei einer Scheidung trägt.
Was kostet eine Unternehmensbewertung? Preise nach Berichtsart
Der Preis hängt vor allem davon ab, wofür die Bewertung gebraucht wird. Eine Orientierung für eine Verhandlung braucht weniger Tiefe als ein Gutachten, das vor dem Familiengericht oder dem Finanzamt bestehen muss.
Berichtsart | Geeignet für | Planung und Annahmen | Bericht | Festpreis ab (netto) |
|---|---|---|---|---|
Wertberechnung | Orientierung, interne Entscheidungen, Vorbereitung von Verhandlungen | Surion schlägt die Annahmen vor, der Auftraggeber bestätigt sie als seine Vorgaben | Kompakter Bericht mit Ergebnis und Herleitung | 3.700 € |
Gutachterliche Stellungnahme | Außergerichtliche Einigung, Vorlage beim Anwalt, Vergleichsverhandlungen | Planung wird plausibilisiert, streitige Kernfragen vollständig bearbeitet | Ausführlicher Bericht | 7.500 € |
Bewertungsgutachten | Gerichtsverfahren, Finanzamt, Gesellschafterstreit, Pflichtteil | Vollständige Analyse und Plausibilisierung der Planung | Vollständiges Gutachten, für Dritte nachrechenbar | 10.900 € |
Prüfung eines vorliegenden Gutachtens | Gutachten der Gegenseite oder eines Gerichtssachverständigen | Prüfung der wesentlichen Werttreiber | Prüfbericht mit Wertwirkung der streitigen Annahmen | 1.500 € |
Die Rechenqualität ist in allen Berichtsarten gleich: stichtagsbezogen hergeleitete Kapitalkosten, ein integriertes Rechenmodell und die Prüfung des Liquidationswerts als Untergrenze. Die Berichtsarten unterscheiden sich darin, wie weit die Planung plausibilisiert wird, wer die Verantwortung für die Planungsannahmen trägt, wie viele Unterlagen gebraucht werden und wie ausführlich der Bericht ist.
Welche Berichtsart genügt?
Für eine erste Einschätzung oder die Vorbereitung eines Gesprächs genügt meist eine Wertberechnung.
Für eine außergerichtliche Einigung ist die gutachterliche Stellungnahme oft der wirtschaftlichste Weg.
Für ein Gerichtsverfahren oder das Finanzamt sollte es ein vollständiges Bewertungsgutachten sein.
Liegt bereits ein Gutachten vor, ist eine Prüfung meist günstiger als eine komplette Neubewertung.
Wird aus einer Wertberechnung innerhalb von sechs Monaten ein Gutachten, rechnen wir den Preis der Wertberechnung voll an. Ist ein Gerichtsverfahren absehbar, lohnt sich trotzdem früh die Frage, welche Berichtsart am Ende gebraucht wird.
Was kostet ein Gutachten bei Scheidung und Zugewinnausgleich?
Ein Bewertungsgutachten im Zugewinnausgleich kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto. War das Unternehmen schon bei der Eheschließung vorhanden, kommen für die zweite Bewertung zum Anfangsvermögen 50 % des Festpreises hinzu.
Der Aufwand liegt höher als bei einer gewöhnlichen Bewertung, und das hat vier Gründe:
Zwei Stichtage: Bewertet wird zum Anfangs- und zum Endvermögen. Für das Endvermögen ist nach § 1384 BGB grundsätzlich die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich.
Historischer Informationsstand: Jeder Stichtag wird mit dem Wissen bewertet, das damals vorhanden war. Spätere Entwicklungen dürfen nicht einfach zurückgerechnet werden, und alte Unterlagen sind oft lückenhaft.
Latente Steuer: Der Bundesgerichtshof verlangt, latente Ertragsteuern auf eine gedachte Veräußerung abzuziehen, auch wenn kein Verkauf geplant ist. Dafür werden zusätzliche steuerliche Unterlagen gebraucht.
Streit über wenige Annahmen: Häufig liegt bereits ein Gutachten der anderen Seite vor. Dann muss das eigene Gutachten die streitigen Annahmen, etwa den Unternehmerlohn, besonders sorgfältig begründen.
Wie der Unternehmenswert im Zugewinnausgleich ermittelt wird, erklärt der Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich.
Wer bezahlt das Gutachten im Zugewinnausgleich?
Grundsätzlich zahlt, wer das Gutachten beauftragt. Der auskunftspflichtige Ehegatte muss Auskunft geben und eine Begutachtung dulden, schuldet aber kein Sachverständigengutachten. Lässt der andere Ehegatte den Wert durch einen Gutachter ermitteln, trägt er die Kosten (BGH, Beschluss vom 14.02.2007, XII ZB 150/05).
In der Praxis gibt es drei Wege:
Der Unternehmer-Ehegatte beauftragt ein eigenes Gutachten, oft um einen überhöhten Wert der Gegenseite zu widerlegen.
Der andere Ehegatte beauftragt ein Gutachten, um seinen Ausgleichsanspruch zu beziffern.
Beide beauftragen gemeinsam einen neutralen Bewerter und teilen die Kosten. Das ist häufig der günstigste Weg, weil ein Bericht statt zwei oder drei entsteht. Ob das Ergebnis für beide verbindlich sein soll, klären die Anwälte vorab.
Werden die Kosten eines Privatgutachtens erstattet?
Das ist möglich. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Kosten eines Privatgutachtens zur Bewertung von Unternehmensanteilen im Zugewinnausgleich als erstattungsfähig anerkannt: 40 Stunden zu 160 Euro, zusammen 7.616 Euro einschließlich Umsatzsteuer (Beschluss vom 31.03.2023, 6 WF 13/23). Maßgeblich war, ob eine vernünftige Partei das Gutachten vorab für sachdienlich halten durfte. Ob die Einwände am Ende Erfolg hatten, spielte keine Rolle.
Erstattet wird allerdings nur im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung. Werden die Kosten zum Beispiel nach Quoten verteilt, trägt jede Seite ihren Anteil.
Steuerliche Behandlung der Gutachterkosten
In der Regel nicht, wenn das Gutachten privat für die Scheidung veranlasst ist. Das Hessische Finanzgericht hat Kosten eines Wertgutachtens im Zugewinnausgleich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt (Urteil vom 02.07.2013, 13 K 985/13). Der Bundesfinanzhof hat dasselbe für Prozesskosten des Zugewinnausgleichs entschieden (Urteil vom 04.08.2016, VI R 63/14). Anders kann es bei betrieblich veranlassten Bewertungen liegen, etwa im Gesellschafterstreit. Die steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Gerichtsgutachten oder Privatgutachten: Was ist günstiger?
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bezahlt. Für Unternehmensbewertungen gilt seit dem 1. Juni 2025 ein Stundensatz von 147 Euro, vorher waren es 135 Euro. Bei 80 Stunden ergeben sich zum Beispiel 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Der tatsächliche Aufwand kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Gerichtsgutachten | Privatgutachten | |
|---|---|---|
Wer wählt den Gutachter? | Das Gericht | Sie selbst |
Abrechnung | Nach Stunden (JVEG) | Frei vereinbart, bei Surion Festpreis |
Kostenvorschuss | Kann vom Gericht verlangt werden | Nach Vereinbarung |
Stellung im Verfahren | Gerichtliches Beweismittel | Vortrag der Partei, die es vorlegt |
Typischer Nutzen | Grundlage der gerichtlichen Entscheidung | Einigung, Prüfung eines Gerichtsgutachtens, Vorbereitung |
Beide schließen sich nicht aus. Ein Privatgutachten hilft, ein gerichtliches Gutachten fachlich zu prüfen und konkrete Einwände zu formulieren. Oft führt es auch zu einer Einigung, bevor das Gericht überhaupt einen Sachverständigen bestellt.
Was den Preis bestimmt
Der Festpreis richtet sich nach dem Aufwand, der vor dem Auftrag absehbar ist. Die wichtigsten Faktoren:
Zahl der Stichtage: Zwei Stichtage bedeuten zwei Bewertungen mit eigenem Informationsstand.
Wie weit der Stichtag zurückliegt: Je älter, desto mehr muss rekonstruiert werden.
Datenlage: Vollständige Jahresabschlüsse, BWA und Planungen senken den Aufwand.
Struktur: Mehrere Gesellschaften, Holding oder Beteiligungen erhöhen ihn.
Vorhandene Planung: Eine Unternehmensplanung muss plausibilisiert, eine fehlende erst entwickelt werden.
Sondervermögen: Privat gehaltene Betriebsimmobilien, Gesellschafterdarlehen oder überschüssige Liquidität werden gesondert erfasst.
Latente Steuer: Dafür werden steuerliche Anschaffungskosten und Kapitalkonten gebraucht.
Streit und Gericht: Ein Gegengutachten oder ein Termin vor Gericht bedeutet zusätzliche Arbeit.
Festpreis statt Stundensatz: Was im Preis enthalten ist
Surion arbeitet mit Festpreisen. Sie wissen vor dem Auftrag, was die Bewertung kostet, und bekommen eine verbindliche Lieferzusage.
Im Festpreis enthalten sind das kostenlose Erstgespräch, die Datenanforderung, die Bewertung auf Grundlage von IDW S 1 i.d.F. 2026 und IDW S 13, der Bericht und ein Erläuterungsgespräch. Mündliche Erläuterungen vor Gericht und Ergänzungen auf Anforderung des Gerichts sind nicht im Festpreis enthalten. Sie werden nach Aufwand mit 180 Euro je Stunde zuzüglich Reisekosten abgerechnet.
Gezahlt wird in zwei Raten: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abgabe des Berichts. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Lohnt sich ein Gutachten? Ein Rechenbeispiel
Im Zugewinnausgleich wird die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten ausgeglichen. Jeder Euro Unternehmenswert im Endvermögen kann den Ausgleichsanspruch deshalb um bis zu 50 Cent verschieben.
Ein Beispiel: Setzt eine Seite den Unternehmerlohn mit 150.000 Euro an, ergibt sich ein Unternehmenswert von 3,8 Mio. Euro. Mit 200.000 Euro sind es 3,1 Mio. Euro. Die Differenz von 700.000 Euro kann den Ausgleichsanspruch um bis zu 350.000 Euro verändern.
Gemessen daran sind Gutachtenkosten im fünfstelligen Bereich gering. Bei kleinen Unternehmen mit geringem Wert kann dagegen eine Wertberechnung oder Stellungnahme wirtschaftlicher sein als ein vollständiges Gutachten. Das klären wir im Erstgespräch.
So halten Sie die Kosten niedrig
Unterlagen vollständig und früh liefern. Jahresabschlüsse, BWA, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag beschleunigen die Arbeit am meisten.
Die passende Berichtsart wählen. Kein Gutachten, wo eine Stellungnahme reicht, aber auch keine Wertberechnung, wenn ein Gerichtsverfahren absehbar ist.
Stichtage vorab mit dem Anwalt klären. Ein später geänderter Stichtag bedeutet eine neue Bewertung.
Ein gemeinsames Gutachten prüfen. Ein neutraler Bewerter für beide Seiten ersetzt zwei Parteigutachten.
Ein vorhandenes Gutachten erst prüfen lassen. Oft hängt die Wertdifferenz an drei oder vier Annahmen, die sich gezielt untersuchen lassen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Gutachten nach IDW S 1?
Ein Bewertungsgutachten auf Grundlage von IDW S 1 i.d.F. 2026 kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto. Für umfangreiche Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden am Markt Preise von 15.000 bis über 50.000 Euro genannt.
Was kostet eine Unternehmensbewertung bei Scheidung?
Ein Gutachten im Zugewinnausgleich kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto; für einen zweiten Stichtag zum Anfangsvermögen kommen 50 % des Festpreises hinzu. Für eine außergerichtliche Einigung genügt oft eine gutachterliche Stellungnahme ab 7.500 Euro netto.
Wer zahlt das Gutachten im Zugewinnausgleich?
Grundsätzlich zahlt, wer das Gutachten beauftragt; der auskunftspflichtige Ehegatte schuldet kein Sachverständigengutachten (BGH, XII ZB 150/05). Im Gerichtsverfahren können die Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig sein (OLG Hamm, 6 WF 13/23). Bei einem gemeinsam beauftragten Gutachten teilen sich beide Ehegatten die Kosten meist.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Privat für die Scheidung veranlasste Gutachten sind nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Bei betrieblich veranlassten Bewertungen kann das anders sein. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine Wertberechnung dauert ab Eingang der vollständigen Unterlagen etwa eine Woche, ein Bewertungsgutachten etwa zwei Wochen. Den Liefertermin sagen wir im Angebot verbindlich zu.
Was kostet die Prüfung eines vorliegenden Gutachtens?
Die Prüfung eines Gutachtens der Gegenseite oder eines Gerichtssachverständigen kostet bei Surion ab 1.500 Euro netto. Geprüft werden die wesentlichen Werttreiber, und für jede streitige Annahme wird gezeigt, wie stark sie den Wert bewegt.
Reicht eine kostenlose Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja, etwa mit dem kostenlosen Surion-Rechner. Vor Gericht oder in einer Verhandlung trägt eine Online-Bewertung nicht, weil sie Unternehmerlohn, übertragbare Ertragskraft und latente Steuer nicht am Einzelfall prüft.
Was kostet eine Praxisbewertung?
Praxisbewertungen folgen denselben Berichtsarten und Festpreisen. Wie der Wert einer Arztpraxis ermittelt wird, erklärt der Beitrag Praxiswert berechnen.
Ihr Festpreisangebot
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Anlass, Stichtage und die passende Berichtsart. Danach erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen ein Festpreisangebot mit verbindlichem Liefertermin.
Sie benötigen eine professionelle Bewertung? Kontaktieren Sie uns
Surion erbringt Unternehmensbewertungen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Würdigung verbleibt bei den hierfür mandatierten Beratern. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Kurz gesagt: Eine Unternehmensbewertung kostet bei Surion als Wertberechnung ab 3.700 Euro, als gutachterliche Stellungnahme ab 7.500 Euro und als Bewertungsgutachten ab 10.900 Euro, jeweils als Festpreis netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Bei Scheidung und Zugewinnausgleich kommen für einen zweiten Bewertungsstichtag 50 % des Festpreises hinzu. Am Markt reicht die Spanne von wenigen hundert Euro für Online-Schätzungen bis über 50.000 Euro für umfangreiche Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einem kostenlosen Erstgespräch. Dieser Beitrag zeigt, wovon der Preis abhängt, welche Berichtsart für welchen Zweck genügt und wer die Kosten bei einer Scheidung trägt.
Was kostet eine Unternehmensbewertung? Preise nach Berichtsart
Der Preis hängt vor allem davon ab, wofür die Bewertung gebraucht wird. Eine Orientierung für eine Verhandlung braucht weniger Tiefe als ein Gutachten, das vor dem Familiengericht oder dem Finanzamt bestehen muss.
Berichtsart | Geeignet für | Planung und Annahmen | Bericht | Festpreis ab (netto) |
|---|---|---|---|---|
Wertberechnung | Orientierung, interne Entscheidungen, Vorbereitung von Verhandlungen | Surion schlägt die Annahmen vor, der Auftraggeber bestätigt sie als seine Vorgaben | Kompakter Bericht mit Ergebnis und Herleitung | 3.700 € |
Gutachterliche Stellungnahme | Außergerichtliche Einigung, Vorlage beim Anwalt, Vergleichsverhandlungen | Planung wird plausibilisiert, streitige Kernfragen vollständig bearbeitet | Ausführlicher Bericht | 7.500 € |
Bewertungsgutachten | Gerichtsverfahren, Finanzamt, Gesellschafterstreit, Pflichtteil | Vollständige Analyse und Plausibilisierung der Planung | Vollständiges Gutachten, für Dritte nachrechenbar | 10.900 € |
Prüfung eines vorliegenden Gutachtens | Gutachten der Gegenseite oder eines Gerichtssachverständigen | Prüfung der wesentlichen Werttreiber | Prüfbericht mit Wertwirkung der streitigen Annahmen | 1.500 € |
Die Rechenqualität ist in allen Berichtsarten gleich: stichtagsbezogen hergeleitete Kapitalkosten, ein integriertes Rechenmodell und die Prüfung des Liquidationswerts als Untergrenze. Die Berichtsarten unterscheiden sich darin, wie weit die Planung plausibilisiert wird, wer die Verantwortung für die Planungsannahmen trägt, wie viele Unterlagen gebraucht werden und wie ausführlich der Bericht ist.
Welche Berichtsart genügt?
Für eine erste Einschätzung oder die Vorbereitung eines Gesprächs genügt meist eine Wertberechnung.
Für eine außergerichtliche Einigung ist die gutachterliche Stellungnahme oft der wirtschaftlichste Weg.
Für ein Gerichtsverfahren oder das Finanzamt sollte es ein vollständiges Bewertungsgutachten sein.
Liegt bereits ein Gutachten vor, ist eine Prüfung meist günstiger als eine komplette Neubewertung.
Wird aus einer Wertberechnung innerhalb von sechs Monaten ein Gutachten, rechnen wir den Preis der Wertberechnung voll an. Ist ein Gerichtsverfahren absehbar, lohnt sich trotzdem früh die Frage, welche Berichtsart am Ende gebraucht wird.
Was kostet ein Gutachten bei Scheidung und Zugewinnausgleich?
Ein Bewertungsgutachten im Zugewinnausgleich kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto. War das Unternehmen schon bei der Eheschließung vorhanden, kommen für die zweite Bewertung zum Anfangsvermögen 50 % des Festpreises hinzu.
Der Aufwand liegt höher als bei einer gewöhnlichen Bewertung, und das hat vier Gründe:
Zwei Stichtage: Bewertet wird zum Anfangs- und zum Endvermögen. Für das Endvermögen ist nach § 1384 BGB grundsätzlich die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich.
Historischer Informationsstand: Jeder Stichtag wird mit dem Wissen bewertet, das damals vorhanden war. Spätere Entwicklungen dürfen nicht einfach zurückgerechnet werden, und alte Unterlagen sind oft lückenhaft.
Latente Steuer: Der Bundesgerichtshof verlangt, latente Ertragsteuern auf eine gedachte Veräußerung abzuziehen, auch wenn kein Verkauf geplant ist. Dafür werden zusätzliche steuerliche Unterlagen gebraucht.
Streit über wenige Annahmen: Häufig liegt bereits ein Gutachten der anderen Seite vor. Dann muss das eigene Gutachten die streitigen Annahmen, etwa den Unternehmerlohn, besonders sorgfältig begründen.
Wie der Unternehmenswert im Zugewinnausgleich ermittelt wird, erklärt der Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich.
Wer bezahlt das Gutachten im Zugewinnausgleich?
Grundsätzlich zahlt, wer das Gutachten beauftragt. Der auskunftspflichtige Ehegatte muss Auskunft geben und eine Begutachtung dulden, schuldet aber kein Sachverständigengutachten. Lässt der andere Ehegatte den Wert durch einen Gutachter ermitteln, trägt er die Kosten (BGH, Beschluss vom 14.02.2007, XII ZB 150/05).
In der Praxis gibt es drei Wege:
Der Unternehmer-Ehegatte beauftragt ein eigenes Gutachten, oft um einen überhöhten Wert der Gegenseite zu widerlegen.
Der andere Ehegatte beauftragt ein Gutachten, um seinen Ausgleichsanspruch zu beziffern.
Beide beauftragen gemeinsam einen neutralen Bewerter und teilen die Kosten. Das ist häufig der günstigste Weg, weil ein Bericht statt zwei oder drei entsteht. Ob das Ergebnis für beide verbindlich sein soll, klären die Anwälte vorab.
Werden die Kosten eines Privatgutachtens erstattet?
Das ist möglich. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Kosten eines Privatgutachtens zur Bewertung von Unternehmensanteilen im Zugewinnausgleich als erstattungsfähig anerkannt: 40 Stunden zu 160 Euro, zusammen 7.616 Euro einschließlich Umsatzsteuer (Beschluss vom 31.03.2023, 6 WF 13/23). Maßgeblich war, ob eine vernünftige Partei das Gutachten vorab für sachdienlich halten durfte. Ob die Einwände am Ende Erfolg hatten, spielte keine Rolle.
Erstattet wird allerdings nur im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung. Werden die Kosten zum Beispiel nach Quoten verteilt, trägt jede Seite ihren Anteil.
Steuerliche Behandlung der Gutachterkosten
In der Regel nicht, wenn das Gutachten privat für die Scheidung veranlasst ist. Das Hessische Finanzgericht hat Kosten eines Wertgutachtens im Zugewinnausgleich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt (Urteil vom 02.07.2013, 13 K 985/13). Der Bundesfinanzhof hat dasselbe für Prozesskosten des Zugewinnausgleichs entschieden (Urteil vom 04.08.2016, VI R 63/14). Anders kann es bei betrieblich veranlassten Bewertungen liegen, etwa im Gesellschafterstreit. Die steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Gerichtsgutachten oder Privatgutachten: Was ist günstiger?
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bezahlt. Für Unternehmensbewertungen gilt seit dem 1. Juni 2025 ein Stundensatz von 147 Euro, vorher waren es 135 Euro. Bei 80 Stunden ergeben sich zum Beispiel 11.760 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Der tatsächliche Aufwand kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Gerichtsgutachten | Privatgutachten | |
|---|---|---|
Wer wählt den Gutachter? | Das Gericht | Sie selbst |
Abrechnung | Nach Stunden (JVEG) | Frei vereinbart, bei Surion Festpreis |
Kostenvorschuss | Kann vom Gericht verlangt werden | Nach Vereinbarung |
Stellung im Verfahren | Gerichtliches Beweismittel | Vortrag der Partei, die es vorlegt |
Typischer Nutzen | Grundlage der gerichtlichen Entscheidung | Einigung, Prüfung eines Gerichtsgutachtens, Vorbereitung |
Beide schließen sich nicht aus. Ein Privatgutachten hilft, ein gerichtliches Gutachten fachlich zu prüfen und konkrete Einwände zu formulieren. Oft führt es auch zu einer Einigung, bevor das Gericht überhaupt einen Sachverständigen bestellt.
Was den Preis bestimmt
Der Festpreis richtet sich nach dem Aufwand, der vor dem Auftrag absehbar ist. Die wichtigsten Faktoren:
Zahl der Stichtage: Zwei Stichtage bedeuten zwei Bewertungen mit eigenem Informationsstand.
Wie weit der Stichtag zurückliegt: Je älter, desto mehr muss rekonstruiert werden.
Datenlage: Vollständige Jahresabschlüsse, BWA und Planungen senken den Aufwand.
Struktur: Mehrere Gesellschaften, Holding oder Beteiligungen erhöhen ihn.
Vorhandene Planung: Eine Unternehmensplanung muss plausibilisiert, eine fehlende erst entwickelt werden.
Sondervermögen: Privat gehaltene Betriebsimmobilien, Gesellschafterdarlehen oder überschüssige Liquidität werden gesondert erfasst.
Latente Steuer: Dafür werden steuerliche Anschaffungskosten und Kapitalkonten gebraucht.
Streit und Gericht: Ein Gegengutachten oder ein Termin vor Gericht bedeutet zusätzliche Arbeit.
Festpreis statt Stundensatz: Was im Preis enthalten ist
Surion arbeitet mit Festpreisen. Sie wissen vor dem Auftrag, was die Bewertung kostet, und bekommen eine verbindliche Lieferzusage.
Im Festpreis enthalten sind das kostenlose Erstgespräch, die Datenanforderung, die Bewertung auf Grundlage von IDW S 1 i.d.F. 2026 und IDW S 13, der Bericht und ein Erläuterungsgespräch. Mündliche Erläuterungen vor Gericht und Ergänzungen auf Anforderung des Gerichts sind nicht im Festpreis enthalten. Sie werden nach Aufwand mit 180 Euro je Stunde zuzüglich Reisekosten abgerechnet.
Gezahlt wird in zwei Raten: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abgabe des Berichts. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Lohnt sich ein Gutachten? Ein Rechenbeispiel
Im Zugewinnausgleich wird die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Ehegatten ausgeglichen. Jeder Euro Unternehmenswert im Endvermögen kann den Ausgleichsanspruch deshalb um bis zu 50 Cent verschieben.
Ein Beispiel: Setzt eine Seite den Unternehmerlohn mit 150.000 Euro an, ergibt sich ein Unternehmenswert von 3,8 Mio. Euro. Mit 200.000 Euro sind es 3,1 Mio. Euro. Die Differenz von 700.000 Euro kann den Ausgleichsanspruch um bis zu 350.000 Euro verändern.
Gemessen daran sind Gutachtenkosten im fünfstelligen Bereich gering. Bei kleinen Unternehmen mit geringem Wert kann dagegen eine Wertberechnung oder Stellungnahme wirtschaftlicher sein als ein vollständiges Gutachten. Das klären wir im Erstgespräch.
So halten Sie die Kosten niedrig
Unterlagen vollständig und früh liefern. Jahresabschlüsse, BWA, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag beschleunigen die Arbeit am meisten.
Die passende Berichtsart wählen. Kein Gutachten, wo eine Stellungnahme reicht, aber auch keine Wertberechnung, wenn ein Gerichtsverfahren absehbar ist.
Stichtage vorab mit dem Anwalt klären. Ein später geänderter Stichtag bedeutet eine neue Bewertung.
Ein gemeinsames Gutachten prüfen. Ein neutraler Bewerter für beide Seiten ersetzt zwei Parteigutachten.
Ein vorhandenes Gutachten erst prüfen lassen. Oft hängt die Wertdifferenz an drei oder vier Annahmen, die sich gezielt untersuchen lassen.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Gutachten nach IDW S 1?
Ein Bewertungsgutachten auf Grundlage von IDW S 1 i.d.F. 2026 kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto. Für umfangreiche Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden am Markt Preise von 15.000 bis über 50.000 Euro genannt.
Was kostet eine Unternehmensbewertung bei Scheidung?
Ein Gutachten im Zugewinnausgleich kostet bei Surion ab 10.900 Euro netto; für einen zweiten Stichtag zum Anfangsvermögen kommen 50 % des Festpreises hinzu. Für eine außergerichtliche Einigung genügt oft eine gutachterliche Stellungnahme ab 7.500 Euro netto.
Wer zahlt das Gutachten im Zugewinnausgleich?
Grundsätzlich zahlt, wer das Gutachten beauftragt; der auskunftspflichtige Ehegatte schuldet kein Sachverständigengutachten (BGH, XII ZB 150/05). Im Gerichtsverfahren können die Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig sein (OLG Hamm, 6 WF 13/23). Bei einem gemeinsam beauftragten Gutachten teilen sich beide Ehegatten die Kosten meist.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Privat für die Scheidung veranlasste Gutachten sind nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Bei betrieblich veranlassten Bewertungen kann das anders sein. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine Wertberechnung dauert ab Eingang der vollständigen Unterlagen etwa eine Woche, ein Bewertungsgutachten etwa zwei Wochen. Den Liefertermin sagen wir im Angebot verbindlich zu.
Was kostet die Prüfung eines vorliegenden Gutachtens?
Die Prüfung eines Gutachtens der Gegenseite oder eines Gerichtssachverständigen kostet bei Surion ab 1.500 Euro netto. Geprüft werden die wesentlichen Werttreiber, und für jede streitige Annahme wird gezeigt, wie stark sie den Wert bewegt.
Reicht eine kostenlose Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja, etwa mit dem kostenlosen Surion-Rechner. Vor Gericht oder in einer Verhandlung trägt eine Online-Bewertung nicht, weil sie Unternehmerlohn, übertragbare Ertragskraft und latente Steuer nicht am Einzelfall prüft.
Was kostet eine Praxisbewertung?
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