Was kostet eine Praxisbewertung? Preise, Ablauf und Unterlagen für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapie- und Tierarztpraxen
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Oliver Sonntag
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Oliver Sonntag
M.Sc. Oliver Sonntag ist Geschäftsführer und Head of Valuation der Surion GmbH und Mitglied der EACVA.
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Kurz gesagt
Eine Praxisbewertung als Gutachten kostet nach Angaben von Anbietern und Ratgebern meist zwischen rund 1.500 und 8.000 Euro. Kostenlose Online-Rechner liefern nur einen Richtwert. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger rechnet nach Stunden ab, für Unternehmensbewertungen mit 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG).
Bei Surion kostet eine Praxis-Wertberechnung 2.800 Euro einschließlich Umsatzsteuer, als Festpreis für jede Fachrichtung. Er gilt für Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ mit bis zu drei Arztsitzen an einem Standort. Die Wertberechnung eignet sich für Abgabe, Kauf, Nachfolge und Bankgespräch. Für Scheidung, Gericht oder Finanzamt braucht es ein Gutachten, bei Surion ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten können die Umsatzsteuer meist nicht als Vorsteuer abziehen. Für sie zählt deshalb der Bruttopreis.
Auf einen Blick
Anlass | Passende Bewertung | Preis bei Surion inkl. USt |
|---|---|---|
Praxisabgabe, Nachfolge, Kaufpreisverhandlung | Praxis-Wertberechnung | 2.800 € |
Praxiskauf, Einstieg in eine BAG, Bankfinanzierung | Praxis-Wertberechnung | 2.800 € |
Ausscheiden aus einer BAG mit Streit über die Abfindung | Gutachterliche Stellungnahme oder Gutachten | ab 8.925 € bzw. ab 12.971 € |
Scheidung (Zugewinnausgleich) | Gutachten | ab 12.971 € |
Erbschaft oder Schenkung (Finanzamt) | Gutachten | ab 12.971 € |
Gutachten der Gegenseite liegt vor | Prüfung des Gutachtens | ab 1.785 € |
Erste Orientierung | Surion-Rechner | kostenlos |
Was kostet eine Praxisbewertung am Markt?
Am Markt reicht die Spanne vom kostenlosen Online-Richtwert bis zu Gutachten für mehrere tausend Euro. Der Preis hängt vor allem davon ab, wie gründlich bewertet wird und wem das Ergebnis standhalten muss. Diese Angaben finden sich derzeit im Netz:
Format | Preis laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|
Online-Rechner, Richtwert | kostenlos | |
Standardisierte Bankanalyse | 1.990 € zzgl. USt | Medizinio zur apoBank-Analyse |
Kurzgutachten | 1.500 € netto | |
Gutachten Einzelpraxis | 3.500 € netto | ebenda |
Gutachten Anteil an einer BAG | ab 4.500 € netto, je weiterem Gesellschafter 500 € mehr | ebenda |
Gutachten laut Ratgebern | 1.500 bis 3.500 € bzw. rund 1.500 bis 8.000 € | |
Gerichtsgutachten | 147 € je Stunde zzgl. USt und Auslagen |
Das sind Preise einzelner Anbieter, keine Marktdurchschnitte. Zuschläge können hinzukommen, etwa für Fahrten, Zweigpraxen, angestellte Ärzte oder eine Bewertung im Zugewinnausgleich; so steht es auf der Preisseite der Sozietät. Auch die Dauer unterscheidet sich: Für ein Gutachten nennt Medizinio rund vier Wochen, für eine standardisierte Bankanalyse wenige Tage.
Was kostet eine Praxisbewertung bei Surion?
Eine Praxis-Wertberechnung kostet bei Surion 2.800 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer (2.352,94 Euro netto). Der Festpreis gilt für alle Fachrichtungen: Haus- und Fachärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden, Psychotherapeuten und Tierärzte. Er umfasst eine Einzelpraxis, eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ mit bis zu drei Arztsitzen an einem Standort und einen Bewertungsstichtag.
Die Wertberechnung zeigt den Praxiswert mit Rechenweg, den wichtigsten Annahmen und deren Wirkung auf den Wert. Gerechnet wird in Anlehnung an die Grundsätze des IDW S 1, des Bewertungsstandards der Wirtschaftsprüfer. Die Planung der künftigen Erträge wird dabei nicht in voller Tiefe geprüft. Deshalb eignet sich die Wertberechnung für Verhandlung, Nachfolgeplanung und Bankgespräch, nicht als Beweismittel vor Gericht oder Finanzamt.
Größere Einheiten, mehrere Standorte oder Zweigpraxen bewerten wir nach Aufwand; den Preis nennen wir vorab im Angebot. Die Vergütung hängt nicht vom ermittelten Praxiswert ab.
Leistung | Wofür | Preis inkl. USt (netto) |
|---|---|---|
Praxis-Wertberechnung | Abgabe, Kauf, Nachfolge, Bank | 2.800 € (2.352,94 €) |
Gutachterliche Stellungnahme | Verhandlung mit Streitpotenzial, Ausscheiden aus einer BAG | ab 8.925 € (7.500 €) |
Bewertungsgutachten | Scheidung, Gericht, Finanzamt, Streit über eine Abfindung | ab 12.971 € (10.900 €) |
Prüfung eines vorliegenden Gutachtens | Gutachten oder Kaufpreisvorstellung der Gegenseite | ab 1.785 € (1.500 €) |
Wovon hängen die Kosten ab?
Am Markt bestimmen vor allem fünf Punkte den Preis:
Zweck: Ein Wert für die eigene Verhandlung braucht weniger Prüftiefe als ein Gutachten, das ein Familiengericht, ein Finanzamt oder einen Zulassungsausschuss überzeugen muss.
Größe und Struktur: Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Zweigpraxen und angestellte Ärzte machen mehr Arbeit als eine Einzelpraxis.
Stichtage: Bei einer Scheidung wird oft zu zwei Stichtagen bewertet, teils Jahre zurück.
Unterlagen: Vollständige Abschlüsse, KV-Abrechnungen und Auswertungen der Privatliquidation verkürzen die Arbeit.
Besonderheiten: etwa ein Eigenlabor, Belegbetten, ein hoher Privatanteil oder eine Praxisimmobilie im Betriebsvermögen.
Bei Surion hängt der Festpreis weder von der Fachrichtung noch vom Umsatz ab, solange die Praxis höchstens drei Arztsitze an einem Standort hat.
Wertberechnung oder Gutachten: Was brauche ich wofür?
Entscheidend ist, wer den Wert prüfen oder ihm widersprechen kann.
Wertberechnung: Für Abgabe und Kauf, für den Einstieg in eine BAG und für das Bankgespräch reicht meist eine Wertberechnung. Sie gibt eine belastbare Größenordnung und zeigt, welche Annahmen den Preis tragen.
Gutachten: Ein Gutachten braucht, wer den Wert gegenüber Dritten vertreten muss. Das gilt vor dem Familiengericht im Zugewinnausgleich, gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung oder im Streit um die Abfindung beim Ausscheiden aus einer BAG.
Nachbesetzungsverfahren: Einigen sich Abgeber und bestgeeigneter Bewerber nicht über den Kaufpreis, ermitteln die Zulassungsgremien den Verkehrswert selbst. Dafür ist nach dem Bundessozialgericht regelmäßig externer Sachverstand nötig (BSG, Urteil vom 14.12.2011, B 6 KA 39/10 R, Rn. 21).
Liegt bereits ein Gutachten der Gegenseite vor, kann eine methodische Prüfung genügen, bevor ein eigenes Gutachten beauftragt wird.
Wer bezahlt die Praxisbewertung?
Die Bewertung bezahlt, wer sie beauftragt. Häufig sind das diese Beteiligten:
Abgeber: Wer seine Praxis abgeben will, lässt sie oft vor der Suche nach einem Nachfolger bewerten. So kennt er den Wert, bevor er verhandelt.
Käufer: Wer eine Praxis übernimmt oder in eine BAG einsteigt, lässt den geforderten Preis oft selbst prüfen, häufig auch für die Bank.
Beide gemeinsam: Abgeber und Käufer können einen Bewerter gemeinsam beauftragen und die Kosten teilen. Eine zweite Bewertung entfällt dann.
Pflichtteil: Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter, dass der Wert des Nachlasses ermittelt wird, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last (§ 2314 BGB).
Ehegatten bei Scheidung: Wer welche Kosten trägt, hängt vom Verfahren und von der Kostenentscheidung des Gerichts ab. Einzelheiten stehen im Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung: Kosten, wer zahlt, Ablauf.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Teilweise. Beim Verkauf können die Kosten den Veräußerungsgewinn mindern. Die Umsatzsteuer darauf können die meisten Heilberufe aber nicht als Vorsteuer abziehen.
Umsatzsteuer. Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Wer nur solche Umsätze hat, kann die Umsatzsteuer auf eine Praxisbewertung nicht als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Für ihn ist der Bruttopreis von 2.800 Euro der tatsächliche Preis. Wer daneben steuerpflichtige Umsätze hat, etwa ein Zahnarzt mit Eigenlabor, kann die Vorsteuer anteilig abziehen (§ 15 Abs. 4 UStG). Tierärzte fallen nicht unter die Befreiung, die nur für die Humanmedizin gilt. Sind sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, kostet sie die Wertberechnung 2.352,94 Euro netto.
Einkommensteuer. Kosten, die unmittelbar durch den Verkauf der Praxis entstehen, mindern als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 2 EStG). Dazu kann die Bewertung für den Verkauf gehören. Wie die Kosten beim Käufer zu behandeln sind, klärt dessen Steuerberater. Für eine Bewertung im Zugewinnausgleich gelten eigene Regeln; sie stehen im Beitrag zur Scheidung.
Wer beim Verkauf das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, erhält auf Antrag einmalig einen Freibetrag von 45.000 Euro. Er sinkt um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt (§ 16 Abs. 4 EStG). Daneben kommt ein ermäßigter Steuersatz in Betracht (§ 34 Abs. 3 EStG). Die Berechnung übernimmt der Steuerberater.
Wie wird der Praxiswert ermittelt?
Der Wert einer Praxis besteht aus zwei Teilen: dem Substanzwert von Einrichtung und Geräten und dem ideellen Wert, oft Goodwill genannt. Der ideelle Wert ist der Teil der Ertragskraft, den ein Nachfolger fortführen kann.
Für den ideellen Wert verwendet die Rechtsprechung die modifizierte Ertragswertmethode. Sie geht von den durchschnittlichen Erträgen aus und zieht ein Arztgehalt für die Arbeit des Inhabers ab. Den verbleibenden Ertrag rechnet sie nur für einen begrenzten Zeitraum an, weil er ohne den Inhaber schwindet. Der Bundesgerichtshof hat sie im Zugewinnausgleich für den Anteil an einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis gebilligt (BGH, Urteil vom 9.2.2011, XII ZR 40/09). Das Bundessozialgericht hält sie im Nachbesetzungsverfahren für grundsätzlich geeignet; für eine Einzelpraxis hält es zwei Jahre als Prognosezeitraum für den Regelfall (BSG, a. a. O., Rn. 22, 28).
Die Hinweise von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vom 9.9.2008 geben Orientierung, sind aber keine verbindliche Formel. Das BSG hat einzelne Vorgaben daraus kritisiert (BSG, a. a. O., Rn. 27). Faustformeln wie ein fester Prozentsatz vom Umsatz übersehen, wie stark die Erträge am Inhaber hängen. Zwei Praxen mit gleichem Umsatz können deshalb sehr unterschiedlich viel wert sein.
Surion bewertet in Anlehnung an IDW S 1. Es zählt nur, was auf einen Nachfolger übergehen kann; der an die Person gebundene Teil schmilzt über einige Jahre ab. Beide Ansätze begrenzen damit die Dauer des an die Person gebundenen Werts. Sie unterscheiden sich in der Ausgangsgröße. Die modifizierte Ertragswertmethode geht von den durchschnittlichen Erträgen der Vergangenheit aus. IDW S 1 verlangt eine begründete Prognose, für die die Vergangenheit den Ausgangspunkt bildet. Welche Methode ein Gericht zugrunde legt, entscheidet es selbst (BGH, XII ZR 40/09). Wie gerechnet wird, zeigt der Beitrag Praxiswert berechnen.
Was ist bei Zahnarzt, Psychotherapie, Tierarzt und MVZ anders?
Die Grundlogik ist bei allen Praxen gleich. Unterschiede gibt es bei der Zulassung, bei der Umsatzsteuer und bei der Struktur:
Haus- und Fachärzte: In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über den Nachfolger. Der Kaufpreis zählt dabei nur bis zur Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 4 SGB V). Gerätelastige Fachrichtungen haben einen höheren Substanzwert und oft einen höheren Investitionsbedarf.
Zahnärzte und Kieferorthopäden: Für Zahnärzte gelten die Zulassungsbeschränkungen des § 103 SGB V nicht (Abs. 8). Damit entfällt auch die Begrenzung auf den Verkehrswert im Nachbesetzungsverfahren. Ein Eigenlabor muss bei Erträgen und Arztgehalt sauber abgegrenzt werden. Im BGH-Fall XII ZR 40/09 setzte der Sachverständige wegen des Labors einen um 50 % höheren Unternehmerlohn an, und der BGH hat das nicht beanstandet.
Psychotherapeuten: Die Vorschriften für Vertragsärzte gelten entsprechend (§ 72 Abs. 1 SGB V). Der Substanzwert ist meist gering; wichtiger ist die Nachfolge auf den Kassensitz. Ein ideeller Wert ist nach dem BSG auch bei psychotherapeutischen Praxen nicht von vornherein ausgeschlossen (BSG, a. a. O., Rn. 23). Das Gericht nennt etwa Standort, Patientenstamm, Warteliste und Ruf. Für eine eingeführte psychotherapeutische Praxis hält es einen Prognosezeitraum von 18 bis 36 Monaten für vertretbar (Rn. 28). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dafür ein Bewertungsmodell auf Basis der modifizierten Ertragswertmethode vorgestellt.
Tierärzte: Es gibt keine Kassenzulassung und kein Nachbesetzungsverfahren. Der Wert richtet sich allein nach Ertragskraft und Markt. Tierärztliche Leistungen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
MVZ: Ist der Träger eine GmbH, wird meist der Geschäftsanteil bewertet. Mit angestellten Ärzten hängt die Ertragskraft weniger an einer Person. Die Bewertung nähert sich dann der eines Unternehmens nach IDW S 1. Der Festpreis gilt bis zu drei Arztsitzen an einem Standort.
Welche Rolle spielt der Kassensitz?
Der Kaufvertrag betrifft nur die Praxis; einen Eingriff der Zulassungsgremien in diesen Vertrag sieht das BSG nicht vor (a. a. O., Rn. 19). In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die Praxis nachbesetzt wird und wer den Sitz bekommt (§ 103 Abs. 3a, 4 SGB V). Dabei kommt es an zwei Stellen auf den Verkehrswert an:
Auswahl des Nachfolgers: Die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers zählen nur, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt (§ 103 Abs. 4 SGB V). Einigen sich Abgeber und bestgeeigneter Bewerber nicht, ermitteln die Zulassungsgremien den Verkehrswert (BSG, a. a. O., Rn. 21).
Ablehnung der Nachbesetzung: Lehnt der Zulassungsausschuss die Nachbesetzung ab, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 3a SGB V).
Eine allgemeine Obergrenze für den Kaufpreis folgt daraus nicht. Abgeber und Käufer können privatrechtlich mehr vereinbaren. Für die Auswahl des Nachfolgers und für eine Entschädigung zählt aber nur der Verkehrswert.
Wie lange dauert es, und welche Unterlagen werden gebraucht?
Eine Praxis-Wertberechnung dauert bei Surion etwa eine Woche ab Eingang der vollständigen Unterlagen, ein Gutachten etwa zwei Wochen. In der Regel werden diese Unterlagen gebraucht:
Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre und die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung;
Honorarbescheide der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Auswertungen der Privatliquidation, jeweils mit Fallzahlen;
eine Personalliste mit Gehältern, bei angestellten Ärzten auch die Arbeitsverträge;
Mietvertrag, Geräte- oder Anlagenverzeichnis und Leasingverträge;
Gesellschaftsvertrag der BAG oder des MVZ, Zulassungsbescheide und wichtige Kooperationsverträge;
eine Planung, soweit vorhanden.
Häufige Fragen
Gibt es eine kostenlose Praxisbewertung?
Ja, als Richtwert. Online-Rechner von Finanzierungsportalen und Praxisbörsen sowie der Surion-Rechner liefern kostenlos eine Größenordnung. Sie rechnen mit Standardannahmen und ersetzen keine Bewertung, auf die sich ein Käufer, eine Bank oder ein Gericht verlassen kann.
Wer darf eine Arztpraxis bewerten?
Praxen bewerten Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Bewerter. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt (§ 36 GewO). Wichtig sind Erfahrung mit Praxen, eine anerkannte Methode und Unabhängigkeit vom Verkauf. Bei Surion hängt die Vergütung weder vom Praxiswert noch von einem Verkauf ab.
Was ist meine Praxis wert? Gibt es eine Faustformel?
Eine verlässliche Faustformel gibt es nicht. Der Wert hängt davon ab, wie viel Ertragskraft ein Nachfolger übernehmen kann. Wie das gerechnet wird, zeigt der Beitrag Praxiswert berechnen.
Darf der Kaufpreis über dem Verkehrswert liegen?
Privatrechtlich ja. In gesperrten Planungsbereichen berücksichtigt der Zulassungsausschuss die Interessen des Abgebers aber nur bis zur Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 4 SGB V). Für Zahnärzte gilt diese Regel nicht (§ 103 Abs. 8 SGB V).
Braucht die Bank eine Praxisbewertung?
Für die Finanzierung einer Übernahme prüft die Bank, ob der Kaufpreis tragfähig ist. Eine unabhängige Bewertung kann das belegen. Mehr dazu im Beitrag § 18 KWG und die Bankvorlage.
Was kostet eine Praxisbewertung bei einer Scheidung?
Im Zugewinnausgleich braucht es in der Regel ein Gutachten, oft zu zwei Stichtagen. Bei Surion kostet es ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer; ein zweiter Stichtag wird nach Aufwand berechnet. Einzelheiten stehen im Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung.
Gilt der Festpreis auch für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte?
Ja. Die 2.800 Euro einschließlich Umsatzsteuer gelten für alle Fachrichtungen, solange die Praxis höchstens drei Arztsitze an einem Standort hat. Größere Einheiten bewerten wir nach Aufwand, mit vorab genanntem Preis.
Was gilt, wenn der Praxisinhaber stirbt?
Die Erben können beim Zulassungsausschuss beantragen, die Praxis nachzubesetzen (§ 103 Abs. 3a SGB V). Für die Erbschaftsteuer wird die Praxis als Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert angesetzt (§ 109 Abs. 1 BewG); einen niedrigeren Wert kann ein Gutachten belegen. Mehr dazu auf der Leistungsseite Erbschaft und Schenkung. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter die Ermittlung des Werts, trägt der Nachlass die Kosten (§ 2314 BGB).
Praxis-Wertberechnung anfragen
Für ein Angebot genügen Fachrichtung, Zahl der Arztsitze, Standort und Anlass. Wie wir vorgehen, steht auf der Leistungsseite Praxisbewertung.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Kurz gesagt
Eine Praxisbewertung als Gutachten kostet nach Angaben von Anbietern und Ratgebern meist zwischen rund 1.500 und 8.000 Euro. Kostenlose Online-Rechner liefern nur einen Richtwert. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger rechnet nach Stunden ab, für Unternehmensbewertungen mit 147 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer (Anlage 1 Nr. 6.1 JVEG).
Bei Surion kostet eine Praxis-Wertberechnung 2.800 Euro einschließlich Umsatzsteuer, als Festpreis für jede Fachrichtung. Er gilt für Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ mit bis zu drei Arztsitzen an einem Standort. Die Wertberechnung eignet sich für Abgabe, Kauf, Nachfolge und Bankgespräch. Für Scheidung, Gericht oder Finanzamt braucht es ein Gutachten, bei Surion ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten können die Umsatzsteuer meist nicht als Vorsteuer abziehen. Für sie zählt deshalb der Bruttopreis.
Auf einen Blick
Anlass | Passende Bewertung | Preis bei Surion inkl. USt |
|---|---|---|
Praxisabgabe, Nachfolge, Kaufpreisverhandlung | Praxis-Wertberechnung | 2.800 € |
Praxiskauf, Einstieg in eine BAG, Bankfinanzierung | Praxis-Wertberechnung | 2.800 € |
Ausscheiden aus einer BAG mit Streit über die Abfindung | Gutachterliche Stellungnahme oder Gutachten | ab 8.925 € bzw. ab 12.971 € |
Scheidung (Zugewinnausgleich) | Gutachten | ab 12.971 € |
Erbschaft oder Schenkung (Finanzamt) | Gutachten | ab 12.971 € |
Gutachten der Gegenseite liegt vor | Prüfung des Gutachtens | ab 1.785 € |
Erste Orientierung | Surion-Rechner | kostenlos |
Was kostet eine Praxisbewertung am Markt?
Am Markt reicht die Spanne vom kostenlosen Online-Richtwert bis zu Gutachten für mehrere tausend Euro. Der Preis hängt vor allem davon ab, wie gründlich bewertet wird und wem das Ergebnis standhalten muss. Diese Angaben finden sich derzeit im Netz:
Format | Preis laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|
Online-Rechner, Richtwert | kostenlos | |
Standardisierte Bankanalyse | 1.990 € zzgl. USt | Medizinio zur apoBank-Analyse |
Kurzgutachten | 1.500 € netto | |
Gutachten Einzelpraxis | 3.500 € netto | ebenda |
Gutachten Anteil an einer BAG | ab 4.500 € netto, je weiterem Gesellschafter 500 € mehr | ebenda |
Gutachten laut Ratgebern | 1.500 bis 3.500 € bzw. rund 1.500 bis 8.000 € | |
Gerichtsgutachten | 147 € je Stunde zzgl. USt und Auslagen |
Das sind Preise einzelner Anbieter, keine Marktdurchschnitte. Zuschläge können hinzukommen, etwa für Fahrten, Zweigpraxen, angestellte Ärzte oder eine Bewertung im Zugewinnausgleich; so steht es auf der Preisseite der Sozietät. Auch die Dauer unterscheidet sich: Für ein Gutachten nennt Medizinio rund vier Wochen, für eine standardisierte Bankanalyse wenige Tage.
Was kostet eine Praxisbewertung bei Surion?
Eine Praxis-Wertberechnung kostet bei Surion 2.800 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer (2.352,94 Euro netto). Der Festpreis gilt für alle Fachrichtungen: Haus- und Fachärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden, Psychotherapeuten und Tierärzte. Er umfasst eine Einzelpraxis, eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ mit bis zu drei Arztsitzen an einem Standort und einen Bewertungsstichtag.
Die Wertberechnung zeigt den Praxiswert mit Rechenweg, den wichtigsten Annahmen und deren Wirkung auf den Wert. Gerechnet wird in Anlehnung an die Grundsätze des IDW S 1, des Bewertungsstandards der Wirtschaftsprüfer. Die Planung der künftigen Erträge wird dabei nicht in voller Tiefe geprüft. Deshalb eignet sich die Wertberechnung für Verhandlung, Nachfolgeplanung und Bankgespräch, nicht als Beweismittel vor Gericht oder Finanzamt.
Größere Einheiten, mehrere Standorte oder Zweigpraxen bewerten wir nach Aufwand; den Preis nennen wir vorab im Angebot. Die Vergütung hängt nicht vom ermittelten Praxiswert ab.
Leistung | Wofür | Preis inkl. USt (netto) |
|---|---|---|
Praxis-Wertberechnung | Abgabe, Kauf, Nachfolge, Bank | 2.800 € (2.352,94 €) |
Gutachterliche Stellungnahme | Verhandlung mit Streitpotenzial, Ausscheiden aus einer BAG | ab 8.925 € (7.500 €) |
Bewertungsgutachten | Scheidung, Gericht, Finanzamt, Streit über eine Abfindung | ab 12.971 € (10.900 €) |
Prüfung eines vorliegenden Gutachtens | Gutachten oder Kaufpreisvorstellung der Gegenseite | ab 1.785 € (1.500 €) |
Wovon hängen die Kosten ab?
Am Markt bestimmen vor allem fünf Punkte den Preis:
Zweck: Ein Wert für die eigene Verhandlung braucht weniger Prüftiefe als ein Gutachten, das ein Familiengericht, ein Finanzamt oder einen Zulassungsausschuss überzeugen muss.
Größe und Struktur: Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Zweigpraxen und angestellte Ärzte machen mehr Arbeit als eine Einzelpraxis.
Stichtage: Bei einer Scheidung wird oft zu zwei Stichtagen bewertet, teils Jahre zurück.
Unterlagen: Vollständige Abschlüsse, KV-Abrechnungen und Auswertungen der Privatliquidation verkürzen die Arbeit.
Besonderheiten: etwa ein Eigenlabor, Belegbetten, ein hoher Privatanteil oder eine Praxisimmobilie im Betriebsvermögen.
Bei Surion hängt der Festpreis weder von der Fachrichtung noch vom Umsatz ab, solange die Praxis höchstens drei Arztsitze an einem Standort hat.
Wertberechnung oder Gutachten: Was brauche ich wofür?
Entscheidend ist, wer den Wert prüfen oder ihm widersprechen kann.
Wertberechnung: Für Abgabe und Kauf, für den Einstieg in eine BAG und für das Bankgespräch reicht meist eine Wertberechnung. Sie gibt eine belastbare Größenordnung und zeigt, welche Annahmen den Preis tragen.
Gutachten: Ein Gutachten braucht, wer den Wert gegenüber Dritten vertreten muss. Das gilt vor dem Familiengericht im Zugewinnausgleich, gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung oder im Streit um die Abfindung beim Ausscheiden aus einer BAG.
Nachbesetzungsverfahren: Einigen sich Abgeber und bestgeeigneter Bewerber nicht über den Kaufpreis, ermitteln die Zulassungsgremien den Verkehrswert selbst. Dafür ist nach dem Bundessozialgericht regelmäßig externer Sachverstand nötig (BSG, Urteil vom 14.12.2011, B 6 KA 39/10 R, Rn. 21).
Liegt bereits ein Gutachten der Gegenseite vor, kann eine methodische Prüfung genügen, bevor ein eigenes Gutachten beauftragt wird.
Wer bezahlt die Praxisbewertung?
Die Bewertung bezahlt, wer sie beauftragt. Häufig sind das diese Beteiligten:
Abgeber: Wer seine Praxis abgeben will, lässt sie oft vor der Suche nach einem Nachfolger bewerten. So kennt er den Wert, bevor er verhandelt.
Käufer: Wer eine Praxis übernimmt oder in eine BAG einsteigt, lässt den geforderten Preis oft selbst prüfen, häufig auch für die Bank.
Beide gemeinsam: Abgeber und Käufer können einen Bewerter gemeinsam beauftragen und die Kosten teilen. Eine zweite Bewertung entfällt dann.
Pflichtteil: Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter, dass der Wert des Nachlasses ermittelt wird, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last (§ 2314 BGB).
Ehegatten bei Scheidung: Wer welche Kosten trägt, hängt vom Verfahren und von der Kostenentscheidung des Gerichts ab. Einzelheiten stehen im Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung: Kosten, wer zahlt, Ablauf.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Teilweise. Beim Verkauf können die Kosten den Veräußerungsgewinn mindern. Die Umsatzsteuer darauf können die meisten Heilberufe aber nicht als Vorsteuer abziehen.
Umsatzsteuer. Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Wer nur solche Umsätze hat, kann die Umsatzsteuer auf eine Praxisbewertung nicht als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Für ihn ist der Bruttopreis von 2.800 Euro der tatsächliche Preis. Wer daneben steuerpflichtige Umsätze hat, etwa ein Zahnarzt mit Eigenlabor, kann die Vorsteuer anteilig abziehen (§ 15 Abs. 4 UStG). Tierärzte fallen nicht unter die Befreiung, die nur für die Humanmedizin gilt. Sind sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, kostet sie die Wertberechnung 2.352,94 Euro netto.
Einkommensteuer. Kosten, die unmittelbar durch den Verkauf der Praxis entstehen, mindern als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 2 EStG). Dazu kann die Bewertung für den Verkauf gehören. Wie die Kosten beim Käufer zu behandeln sind, klärt dessen Steuerberater. Für eine Bewertung im Zugewinnausgleich gelten eigene Regeln; sie stehen im Beitrag zur Scheidung.
Wer beim Verkauf das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, erhält auf Antrag einmalig einen Freibetrag von 45.000 Euro. Er sinkt um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt (§ 16 Abs. 4 EStG). Daneben kommt ein ermäßigter Steuersatz in Betracht (§ 34 Abs. 3 EStG). Die Berechnung übernimmt der Steuerberater.
Wie wird der Praxiswert ermittelt?
Der Wert einer Praxis besteht aus zwei Teilen: dem Substanzwert von Einrichtung und Geräten und dem ideellen Wert, oft Goodwill genannt. Der ideelle Wert ist der Teil der Ertragskraft, den ein Nachfolger fortführen kann.
Für den ideellen Wert verwendet die Rechtsprechung die modifizierte Ertragswertmethode. Sie geht von den durchschnittlichen Erträgen aus und zieht ein Arztgehalt für die Arbeit des Inhabers ab. Den verbleibenden Ertrag rechnet sie nur für einen begrenzten Zeitraum an, weil er ohne den Inhaber schwindet. Der Bundesgerichtshof hat sie im Zugewinnausgleich für den Anteil an einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis gebilligt (BGH, Urteil vom 9.2.2011, XII ZR 40/09). Das Bundessozialgericht hält sie im Nachbesetzungsverfahren für grundsätzlich geeignet; für eine Einzelpraxis hält es zwei Jahre als Prognosezeitraum für den Regelfall (BSG, a. a. O., Rn. 22, 28).
Die Hinweise von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vom 9.9.2008 geben Orientierung, sind aber keine verbindliche Formel. Das BSG hat einzelne Vorgaben daraus kritisiert (BSG, a. a. O., Rn. 27). Faustformeln wie ein fester Prozentsatz vom Umsatz übersehen, wie stark die Erträge am Inhaber hängen. Zwei Praxen mit gleichem Umsatz können deshalb sehr unterschiedlich viel wert sein.
Surion bewertet in Anlehnung an IDW S 1. Es zählt nur, was auf einen Nachfolger übergehen kann; der an die Person gebundene Teil schmilzt über einige Jahre ab. Beide Ansätze begrenzen damit die Dauer des an die Person gebundenen Werts. Sie unterscheiden sich in der Ausgangsgröße. Die modifizierte Ertragswertmethode geht von den durchschnittlichen Erträgen der Vergangenheit aus. IDW S 1 verlangt eine begründete Prognose, für die die Vergangenheit den Ausgangspunkt bildet. Welche Methode ein Gericht zugrunde legt, entscheidet es selbst (BGH, XII ZR 40/09). Wie gerechnet wird, zeigt der Beitrag Praxiswert berechnen.
Was ist bei Zahnarzt, Psychotherapie, Tierarzt und MVZ anders?
Die Grundlogik ist bei allen Praxen gleich. Unterschiede gibt es bei der Zulassung, bei der Umsatzsteuer und bei der Struktur:
Haus- und Fachärzte: In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über den Nachfolger. Der Kaufpreis zählt dabei nur bis zur Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 4 SGB V). Gerätelastige Fachrichtungen haben einen höheren Substanzwert und oft einen höheren Investitionsbedarf.
Zahnärzte und Kieferorthopäden: Für Zahnärzte gelten die Zulassungsbeschränkungen des § 103 SGB V nicht (Abs. 8). Damit entfällt auch die Begrenzung auf den Verkehrswert im Nachbesetzungsverfahren. Ein Eigenlabor muss bei Erträgen und Arztgehalt sauber abgegrenzt werden. Im BGH-Fall XII ZR 40/09 setzte der Sachverständige wegen des Labors einen um 50 % höheren Unternehmerlohn an, und der BGH hat das nicht beanstandet.
Psychotherapeuten: Die Vorschriften für Vertragsärzte gelten entsprechend (§ 72 Abs. 1 SGB V). Der Substanzwert ist meist gering; wichtiger ist die Nachfolge auf den Kassensitz. Ein ideeller Wert ist nach dem BSG auch bei psychotherapeutischen Praxen nicht von vornherein ausgeschlossen (BSG, a. a. O., Rn. 23). Das Gericht nennt etwa Standort, Patientenstamm, Warteliste und Ruf. Für eine eingeführte psychotherapeutische Praxis hält es einen Prognosezeitraum von 18 bis 36 Monaten für vertretbar (Rn. 28). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dafür ein Bewertungsmodell auf Basis der modifizierten Ertragswertmethode vorgestellt.
Tierärzte: Es gibt keine Kassenzulassung und kein Nachbesetzungsverfahren. Der Wert richtet sich allein nach Ertragskraft und Markt. Tierärztliche Leistungen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
MVZ: Ist der Träger eine GmbH, wird meist der Geschäftsanteil bewertet. Mit angestellten Ärzten hängt die Ertragskraft weniger an einer Person. Die Bewertung nähert sich dann der eines Unternehmens nach IDW S 1. Der Festpreis gilt bis zu drei Arztsitzen an einem Standort.
Welche Rolle spielt der Kassensitz?
Der Kaufvertrag betrifft nur die Praxis; einen Eingriff der Zulassungsgremien in diesen Vertrag sieht das BSG nicht vor (a. a. O., Rn. 19). In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die Praxis nachbesetzt wird und wer den Sitz bekommt (§ 103 Abs. 3a, 4 SGB V). Dabei kommt es an zwei Stellen auf den Verkehrswert an:
Auswahl des Nachfolgers: Die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers zählen nur, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt (§ 103 Abs. 4 SGB V). Einigen sich Abgeber und bestgeeigneter Bewerber nicht, ermitteln die Zulassungsgremien den Verkehrswert (BSG, a. a. O., Rn. 21).
Ablehnung der Nachbesetzung: Lehnt der Zulassungsausschuss die Nachbesetzung ab, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 3a SGB V).
Eine allgemeine Obergrenze für den Kaufpreis folgt daraus nicht. Abgeber und Käufer können privatrechtlich mehr vereinbaren. Für die Auswahl des Nachfolgers und für eine Entschädigung zählt aber nur der Verkehrswert.
Wie lange dauert es, und welche Unterlagen werden gebraucht?
Eine Praxis-Wertberechnung dauert bei Surion etwa eine Woche ab Eingang der vollständigen Unterlagen, ein Gutachten etwa zwei Wochen. In der Regel werden diese Unterlagen gebraucht:
Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre und die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung;
Honorarbescheide der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Auswertungen der Privatliquidation, jeweils mit Fallzahlen;
eine Personalliste mit Gehältern, bei angestellten Ärzten auch die Arbeitsverträge;
Mietvertrag, Geräte- oder Anlagenverzeichnis und Leasingverträge;
Gesellschaftsvertrag der BAG oder des MVZ, Zulassungsbescheide und wichtige Kooperationsverträge;
eine Planung, soweit vorhanden.
Häufige Fragen
Gibt es eine kostenlose Praxisbewertung?
Ja, als Richtwert. Online-Rechner von Finanzierungsportalen und Praxisbörsen sowie der Surion-Rechner liefern kostenlos eine Größenordnung. Sie rechnen mit Standardannahmen und ersetzen keine Bewertung, auf die sich ein Käufer, eine Bank oder ein Gericht verlassen kann.
Wer darf eine Arztpraxis bewerten?
Praxen bewerten Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Bewerter. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt (§ 36 GewO). Wichtig sind Erfahrung mit Praxen, eine anerkannte Methode und Unabhängigkeit vom Verkauf. Bei Surion hängt die Vergütung weder vom Praxiswert noch von einem Verkauf ab.
Was ist meine Praxis wert? Gibt es eine Faustformel?
Eine verlässliche Faustformel gibt es nicht. Der Wert hängt davon ab, wie viel Ertragskraft ein Nachfolger übernehmen kann. Wie das gerechnet wird, zeigt der Beitrag Praxiswert berechnen.
Darf der Kaufpreis über dem Verkehrswert liegen?
Privatrechtlich ja. In gesperrten Planungsbereichen berücksichtigt der Zulassungsausschuss die Interessen des Abgebers aber nur bis zur Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 4 SGB V). Für Zahnärzte gilt diese Regel nicht (§ 103 Abs. 8 SGB V).
Braucht die Bank eine Praxisbewertung?
Für die Finanzierung einer Übernahme prüft die Bank, ob der Kaufpreis tragfähig ist. Eine unabhängige Bewertung kann das belegen. Mehr dazu im Beitrag § 18 KWG und die Bankvorlage.
Was kostet eine Praxisbewertung bei einer Scheidung?
Im Zugewinnausgleich braucht es in der Regel ein Gutachten, oft zu zwei Stichtagen. Bei Surion kostet es ab 12.971 Euro einschließlich Umsatzsteuer; ein zweiter Stichtag wird nach Aufwand berechnet. Einzelheiten stehen im Beitrag Unternehmensbewertung bei Scheidung.
Gilt der Festpreis auch für Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte?
Ja. Die 2.800 Euro einschließlich Umsatzsteuer gelten für alle Fachrichtungen, solange die Praxis höchstens drei Arztsitze an einem Standort hat. Größere Einheiten bewerten wir nach Aufwand, mit vorab genanntem Preis.
Was gilt, wenn der Praxisinhaber stirbt?
Die Erben können beim Zulassungsausschuss beantragen, die Praxis nachzubesetzen (§ 103 Abs. 3a SGB V). Für die Erbschaftsteuer wird die Praxis als Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert angesetzt (§ 109 Abs. 1 BewG); einen niedrigeren Wert kann ein Gutachten belegen. Mehr dazu auf der Leistungsseite Erbschaft und Schenkung. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter die Ermittlung des Werts, trägt der Nachlass die Kosten (§ 2314 BGB).
Praxis-Wertberechnung anfragen
Für ein Angebot genügen Fachrichtung, Zahl der Arztsitze, Standort und Anlass. Wie wir vorgehen, steht auf der Leistungsseite Praxisbewertung.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
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